Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung um 0,64 Prozentpunkte.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall – wie 2022 – wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,76 Prozentpunkte.
Im Nachhaltigkeitsfaktor werden standardisierte Größen verwendet. Diese werden im Gesetz als „Äquivalenzbeitragszahler“ und „Äquivalenzrentner“ bezeichnet. Die Zahl der Rentenbezieher wird dafür in die Anzahl von Standardrentnern (mit 45 Entgeltpunkten) umgerechnet, die Zahl der Beitragszahler auf Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst. Diese Umrechnung ist notwendig, um Verzerrungen durch Kleinstrenten und marginal Beschäftigte auszuschließen.
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus.
Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,10 Prozentpunkte.