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Häufige Fragen

Warum ist das Rentenniveau in den letzten Jahren gesunken?

Um die Finanzierung der Renten angesichts des demografischen Wandels auch langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Reformen durchgeführt. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt.

Der Nachhaltigkeitsfaktor stellt das Verhältnis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu den Rentenbeziehern dar. Steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten.

Zusätzlich wird die Anpassung der Renten auch über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt.

Der Beitragssatzfaktor setzt sich aus dem Altersvorsorgeanteil (Riestertreppe) sowie dem Beitragssatz zur Allgemeinen Rentenversicherung zusammen. Bei steigenden Beitragssätzen fällt die Rentenanpassung geringer aus;.Wenn die jährlichen Rentenanpassungen wegen der Wirkung dieser Dämpfungsfaktoren niedriger ausfallen als die Lohnsteigerungen der Beitragszahlenden, sinkt das Rentenniveau.

Welche Regelungen enthält das Rentenpaket 2025 zum Rentenniveau?

Das Rentenniveau wird über das Jahr 2025 hinaus bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert.

Die aktuell geltende Haltelinie von 48 Prozent ist also bis 2031 verlängert worden.

Das Rentenpaket 2025 sieht auch vor, dass die Bundesregierung 2029 einen Bericht erstellt. Dieser soll darlegen, wie das Vertrauen der Beitragszahlenden und der Rentnerinnen und Rentner in die Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2031 weiter gestärkt werden kann.

Wie wirken sich der Nachhaltigkeitsfaktor und der Beitragssatzfaktor in diesem Jahr auf die Rentenanpassung aus?

Bei der Rentenanpassung nach Maßgabe der Haltelinie für das Rentenniveau werden der Beitragssatz- und der Nachhaltigkeitsfaktor nicht berücksichtigt. Die beiden Faktoren haben nach den geltenden Regeln bis zum Jahr 2031 keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung.

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Fachinfo 2/2019 Rheinland

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