Der Bereich Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund fördert als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitation. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für eine Förderung. Gleichzeitig fördern auch einige Rentenversicherungsträger Forschungsvorhaben im Bereich Rehabilitation (siehe unten).
Fördermittel können beantragt werden. Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt im Hinblick auf inhaltliche Relevanz und methodische Qualität. Gegebenenfalls wird externe Expertise eingeholt. Die Forschungsprojekte können fachlich beraten und begleitet werden.
Neben der Förderung von Projekten im Rahmen von trägerübergreifenden Förderschwerpunkten, z.B. gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, fördert die Deutsche Rentenversicherung in begrenztem Umfang auch einzelne Forschungsprojekte zu Fragestellungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie zu sozialmedizinischen Fragen der Erwerbsminderung.
Beantragte Fördermittel werden nach einem Prüfungs- und Bewilligungsverfahren in Form von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung zur Förderung von Forschung zur Rehabilitation vergeben.
Bitte machen Sie sich auch vertraut mit den
Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
RV-NBest-F
sowie die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-P
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Rehabilitationsforschung durch die Rentenversicherung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
mailto:reha-wissenschaften@drv-bund.de
oder an:
Dr. Marco Streibelt: 030-865 39330
Dr. Hans-Günter Haaf: 030-865 39333
Antragstellung
Die Beantragung von Zuwendungen in der Reha-Forschung erfolgt im Bereich Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund in 2 Stufen:
- Reichen Sie bitte zuerst per E-Mail eine Projektskizze (siehe unten Leitfaden für Projektskizzen) ein: reha-wissenschaften@drv-bund.de
- Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen (siehe unten Leitfaden für Projektanträge). Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail an reha-wissenschaften@drv-bund.de sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation
Bereich Reha-Wissenschaften/R 4003
10704 Berlin.
Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrags. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze
Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrags
In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten unter anderem die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch den fördernden Rentenversicherungsträger und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten folgende Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
RV-NBest-F
sowie die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-P
Hinweise zum Datenschutz
Ein Antrag auf Forschungsförderung sollte bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte enthalten.
Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept notwendig. Das Datenschutzkonzept muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten. Diese Unterlagen werden durch die DRV Bund und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Einschlägige Rechtsgrundlagen für Datenschutzkonzepte sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das SGB X).
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Vorlage Datenschutzkonzept
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Genehmigung nach § 75 SGB X
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) zu stellen. Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist ein ausgearbeiteter Genehmigungsantrag notwendig. Die Unterlagen werden durch die DRV Bund an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet und dort geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Als Muster für einen Genehmigungsantrag nach §75 SGB X stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Vorlage Genehmigungsantrag nach § 75
Datenschutzkonzept
Beschreibung des Datenbedarfs
Anlage 5 – Verpflichtungserklärung gem. § 75 Abs. 4a S. 2 SGB X
Anlage 6 – Verpflichtungserklärung gem. § 75 Abs. 4 S. 3 SGB X
Datenschutz bei Projekten ohne DRV-Förderung
Die Deutsche Rentenversicherung trägt Verantwortung für die Prozess- und Ergebnisqualität der Rehabilitation ihrer Versicherten. Dazu gehört einerseits die Unterstützung solcher Forschungsvorhaben, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen. Andererseits geht es aber auch um den ungestörten Ablauf des individuellen Rehabilitationsprozesses. Forschungsprojekte dürfen daher keine erheblichen oder unzumutbaren zeitlichen oder inhaltlichen Belastungen für teilnehmende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beinhalten.
Auch wenn die Forschungsvorhaben nicht durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen, um dem Einbezug von Versicherten in Forschungsvorhaben aus fachlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zustimmen zu können, eine Vorhabenbeschreibung und ggf. auch das Datenschutzkonzept eingereicht werden. Als Grundlage des Datenschutzkonzeptes gelten die einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das SGB X).
Folgender Leitfaden dient als Hilfestellung zur Gestaltung einer Projektbeschreibung für Forschungsvorhaben, die unter Beteiligung von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass der Leitfaden derzeit nur unter Vorbehalt gültig ist. Er wird fortlaufend aktualisiert und an die seit Mai 2018 geltenden Datenschutzbestimmungen angepasst.
Leitfaden ohne finanzielle DRV-Förderung
Das Projekt soll in knapper, aussagekräftiger Form beschrieben werden. Die Einhaltung der angegebenen Gliederung reduziert den Prüfungsaufwand.
Die notwendigen Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung erstellen Sie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie den jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Mit der Unterschrift unter die Einwilligungserklärung erklärt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, dass sie bzw. er über den Inhalt und Zweck des Forschungsprojekts informiert wurde, an dem Projekt teilnehmen will und in die Datenerhebung einwilligt. Die Erklärung enthält auch einige Hinweise auf die Rechte der Teilnehmenden, zum Beispiel, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten zu können.
Bitte senden Sie die Projektbeschreibung möglichst per E-Mail an
mailto:reha-wissenschaften@drv-bund.de