Deutsche Rentenversicherung

Clearingstelle

Die Clearingstelle ist die die Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob eine Person als abhängig beschäftigt oder als selbstständig tätig einzustufen ist. Auf Antrag der Betroffenen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer) stellt sie den Status, also die Arbeitnehmereigenschaft oder die Selbstständigkeit, fest und entscheidet über die Versicherungspflicht der Beschäftigten (§ 7a SGB IV). Die Entscheidung ist rechtsverbindlich.

Den Antrag auf das Statusfeststellungsverfahren können Sie auch bequem online stellen:

Direktlink zum Online-Formular V0027

Wenn Sie sich zunächst weiter erkundigen möchten, finden Sie unter den folgenden Links weitere Informationen:

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