Rente im Ausland

Ruhestand im Ausland? Kein Problem, denn die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch ins Ausland gezahlt.

Datum: 02.06.2026

Mehr als 1,7 Millionen Renten zahlt die Deutsche Rentenversicherung derzeit an Ruheständler, die im Ausland leben, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich. Neben Deutschen, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, handelt es sich in vielen Fällen um Menschen, die als „Gastarbeiter“ in Deutschland gearbeitet haben und im Alter in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Menschen, die im Ausland leben oder im Ausland gearbeitet haben und in den Ruhestand gehen möchten, stellen sich häufig die Frage, wo sie ihre Rente beantragen können. Leben sie in einem Land, in dem das Europarecht gilt (Mitgliedstaat) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaat), können sie ihren Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem sie wohnen. Diese leitet den Antrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter. Wer in Deutschland wohnt, stellt den Rentenantrag hier. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ein Rentenantrag reicht aus

Wer sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglieds- oder Abkommensstaat gearbeitet hat, braucht nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Die Rentenversicherung, bei der der Antrag eingereicht wird, informiert den oder die anderen ausländischen Versicherungsträger und leitet damit auch dort das Rentenverfahren ein. Bei der Deutschen Rentenversicherung kann der Antrag schnell und unkompliziert unter Online-Services gestellt werden.

Wer in Deutschland gearbeitet hat und außerhalb eines Mitglieds- oder Abkommensstaates lebt, kann seinen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung ebenfalls online stellen. Alternativ kann der Rentenanspruch bei einem deutschen Konsulat oder bei der Deutschen Botschaft geltend gemacht werden. Weitere Rentenansprüche müssen bei der Rentenversicherung des jeweiligen Landes beantragt wenden.

Versicherungszeiten vollständig angeben

Damit die Rentenversicherung alle Rentenverfahren einleiten und die Rente korrekt berechnen kann, müssen im Rentenantrag sämtliche Zeiten angegeben werden, in denen Versicherte im In- und Ausland gearbeitet oder gewohnt haben. Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten ebenfalls entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.

Durch die Zusammenrechnung von Zeiten, können die in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Rente erfüllt werden. So muss beispielsweise in Deutschland eine „Mindestversicherungszeit“ von 35 Jahren erfüllt sein, um eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten zu können. Hierfür werden Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, zusammengerechnet. Wer im Laufe seines Lebens also nicht nur in Deutschland arbeitet, sondern auch im Ausland, erwirbt dort ebenfalls relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.

Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge erstatten lassen.

Krankenversicherung für Ruheständler

Wer in Deutschland eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt, ist in seiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz bleibt auch bei einem Verzug in ein Land der EU, der EWR und der Schweiz bestehen, sofern nur eine deutsche Rente bezogen wird. Wird auch eine Rente aus dem Wohnsitzland bezogen, wechselt grundsätzlich auch der Versicherungsschutz in die Krankenversicherung des entsprechenden Landes. Über den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet immer die jeweilige Krankenkasse.

Digitale Lebensbescheinigung einmal im Jahr übermitteln

Ruheständler, die im Ausland leben und eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Mit vielen Ländern – zum Beispiel mit mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Australien – erfolgt dafür ein digitaler Austausch der erforderlichen Daten. Ist das nicht der Fall, müssen Rentnerinnen und Rentner den Lebensnachweis selbst erbringen. Dazu erhalten sie einmal jährlich Post vom Renten-Service mit dem Formular „Lebensbescheinigung“.

Auch ein digitaler Lebensnachweis ist möglich. Dieser spart Wege, Zeit und Kosten. Dazu enthält die Post vom Renten-Service zusätzlich einen persönlichen QR-Code. Mit dem QR-Code, einem gültigen Ausweis und der POSTIDENT-App können Rentnerinnen und Rentner den Digitalen Lebensnachweis jederzeit und kostenfrei von zu Hause aus einreichen. Wie das genau funktioniert, zeigt ein Erklärvideo auf der Internetseite des Renten-Service unter diesem Link: Digitaler Lebensnachweis.

Ausführliche Infos bieten die kostenfreien Broschüren „Leben und arbeiten in Europa“ sowie „Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland.“ Sie stehen unter dieser Meldung kostenfrei für Sie zum Download oder zur Bestellung bereit. Telefonische Auskunft gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 bei Anrufen innerhalb Deutschlands sowie aus Österreich, Spanien und Griechenland. Für Anrufer aus einem anderen Land steht diese Nummer nicht zur Verfügung. Sie müssen den für sie zuständigen Rentenversicherungsträger direkt kontaktieren. Fragen zur Rente im In- und Ausland beantworten außerdem die Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Die Kontaktdaten gibt es online unter dem Link Ansprechpartner & Verbindungsstellen.