„Die wirtschaftliche Erholung in der ersten Jahreshälfte 2022 und die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haben sich positiv auf die Finanzen der Rentenversicherung ausgewirkt“, so Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, in ihrem Bericht bei der heutigen Bundesvertreterversammlung in Lübeck-Travemünde.
Beitragseinnahmen aus Beschäftigung gestiegen
Im vergangenen Jahr seien die Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung um 5,5 Prozent gestiegen, so Piel. Die positive Entwicklung halte auch im laufenden Jahr weiter an. So seien diese Beitragseinnahmen in den ersten fünf Monaten 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,4 Prozent gestiegen.
Beitragssatz bleibt stabil
Piel machte weiter deutlich, dass der derzeitige Beitragssatz von 18,6 Prozent nach aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2026 stabil bleiben werde. Vor einem Jahr sei man noch davon ausgegangen, dass der Beitragssatz bereits 2025 angehoben werden müsse. Die gesetzlich festgelegte Haltelinie für den Beitragssatz von 20 Prozent bis 2025 werde somit voraussichtlich nicht erreicht.
Rentenversicherung weiterhin mit hoher Rücklage
Die Nachhaltigkeitsrücklage wird Ende 2023 voraussichtlich bei 42,7 Milliarden Euro liegen. Dies entspräche einem Minus von knapp 0,5 Milliarden Euro. Mit 1,6 Monatsausgaben läge die Nachhaltigkeitsrücklage damit weiterhin oberhalb der Obergrenze des gesetzlich vorgesehenen Korridors von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben. In den Folgejahren werde die Nachhaltigkeitsrücklage dann nach aktueller Rechtslage planmäßig bis auf die Untergrenze des Korridors zurückgehen.
Positive Aussichten für die Rentenanpassung 2024
Piel machte darauf aufmerksam, dass die diesjährige Rentenanpassung die hohen Preissteigerungen nicht vollständig ausgleichen werde. Gleichwohl habe sich das Prinzip, dass die Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen, bewährt. So hätten sich die Renten in den vergangenen zehn Jahre in jedem Jahr um durchschnittlich 2,5 Prozent im Westen und 3,6 Prozent im Osten erhöht. Im selben Zeitraum seien die Verbraucherpreise dagegen um durchschnittlich 1,9 Prozent gestiegen.
Rentenangleichung schreitet voran
Ab 1. Juli 2023 werde es nur noch einen aktuellen Rentenwert geben, der dann gleichermaßen in Ost und West gelte, so Piel. Damit sei das Ende der Angleichung ein Jahr früher erreicht als erwartet. Bis Ende 2024 würden dann auch die anderen Berechnungswerte – das vorläufige Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze – vereinheitlicht. Ab 2025 sei die Ost-West-Trennung bei den Renten dann vollständig aufgehoben.
Ihre Ausführungen zu den Finanzen der Rentenversicherung schloss Piel mit der Feststellung: „In der Vergangenheit hat sich die gesetzliche Rentenversicherung immer wieder als Stabilitätsanker unseres Sozialsystems erwiesen. Wir werden alles dafür tun, dass das auch zukünftig so bleibt.“
Anja Piels vollständiger Bericht an die Bundesvertreterversammlung kann hier im Internet abgerufen werden.