Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigt die Deutsche Rentenversicherung anlässlich des Europatages am 9. Mai, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung.
Österreich bei deutschen Rentnern besonders beliebt
Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Hier verzeichnet Österreich den höchsten Anteil, mit knapp 28.000 Renten – gefolgt von Spanien (rund 22.000). Außerhalb der EU erfreuen sich mit rund 26.000 Zahlungen die Schweiz und die USA (rund 21.000) bei deutschen Rentenempfängern der größten Beliebtheit.
Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch rund 0,98 Millionen. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie hat das Arbeiten in Deutschland für viele EU-Bürger erleichtert und ihren Zuzug begünstigt. Mit insgesamt rund 521.000 Beschäftigten bilden polnische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von rund 464.000 rumänischen und rund 285.000 italienischen Staatsangehörigen. Ihre Beiträge wirken sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine “Gesamtrente“, die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Wer die Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.
Alle Zahlen ergeben sich aus den statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung und beziehen sich auf das Jahr 2022.