Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2015 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Ab Januar 2016 steigt in der Rentenversicherung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Deutschland wurde vor 40 Jahren – am 9. Oktober 1975 – in Warschau unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte, die in Deutschland und in Polen gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren Hinterbliebene.
Vor zehn Jahren ist die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Zum 1. Oktober 2005 wurden mit der umfassenden Reform die bis dahin bestehenden Organisationsstrukturen in der Rentenversicherung grundlegend verändert.
Mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen dabei, weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, entweder im bisherigen oder in einem neuen Beruf.
Die Rentenversicherung und die Arbeitgeber Baden-Württemberg wollen einen gemeinsamen Beitrag leisten, damit Beschäftigte das Rentenalter möglichst gesund und aktiv erreichen.