Am 1. Februar 2015 tritt das zwischen Deutschland und Uruguay geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder.
Mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen dabei, weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, entweder im bisherigen oder in einem neuen Beruf.
Die Rentenversicherung und die Arbeitgeber Baden-Württemberg wollen einen gemeinsamen Beitrag leisten, damit Beschäftigte das Rentenalter möglichst gesund und aktiv erreichen.
Der Deutsche Bundestag hat Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen. Am 27. März 2015 sollen die gesetzlichen Neuregelungen den Bundesrat passieren und zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Der derzeitige Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent wird nach aktuellen Vorausberechnungen bis 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die am 3. Dezember in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit.