Rentensplitting - partnerschaftlich teilen

Stand 01.09.2026 Auflage 21 Kostenlos

Hinterbliebenenrente oder Rentensplitting? Viele Paare können jetzt wählen. Das Rentensplitting entspricht dabei dem heutigen Verständnis von Partnerschaft. Die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet und sollen daher beiden Partnern je zur Hälfte zufließen.

Das Rentensplitting ist auch unter Lebenspartnern möglich.

Ob das Rentensplitting für Sie in Betracht kommt und wie Sie Ihre Ansprüche teilen können, erfahren Sie hier.

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