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Häufige Fragen
Wird die Mütterrente III auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Ja, das kann sein.
Als Teil der gesetzlichen Rente wird die Mütterrente III unter Umständen auf Sozialleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet.
Auch auf eine Witwen- oder Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Mütterrente III angerechnet werden, wenn sie als Teil der eigenen Versichertenrente – zum Beispiel einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente – ausgezahlt wird.
Wie wirkt sich die Mütterrente III auf die monatliche Rentenhöhe aus?
Mit der Mütterrente III werden Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt und hat aktuell einen Wert von 20,40 Euro. In der Regel steigt der Wert alljährlich zum 1. Juli bei der sogenannten Rentenanpassung. Wie hoch der Wert eines halben Rentenpunktes sein wird, wenn die Mütterrente III ab Januar 2028 erstmalig ausgezahlt wird, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen. Der Wert wird jedenfalls höher sein als heute.
Was sind Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Für die Erziehung von Kindern werden den Erziehenden in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, die später genau wie Zeiten einer Beschäftigung die Rente erhöhen. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach der Geburt der Kinder vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Eltern können die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen. Es können also auch Väter die Mütterrente erhalten.
Artikel
Mütter-Rente
Mit der Mütter-Rente zahlt der Staat Beiträge für Mütter oder Väter in die Renten-Kasse ein.
So bekommen Mütter oder Väter mehr Rente.
Und die Renten-Kasse rechnet die Erziehungs-Zeiten von den Müttern oder Vätern an.
Erziehungs-Zeiten bedeutet:
Eltern erziehen ihre Kinder während dieser Zeit.
…
Mütterrente
...1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Ab 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Seit 1. Januar 2019 werden für vor 1992 geborene...
Kindererziehungszeiten
...Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1. Juni 1999 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten...
Aktuelles
Kindererziehungszeiten – nicht ohne Antrag
...Kindererziehung so früh wie möglich ab, um Ihre Kindererziehungszeit vollständig anerkannt zu bekommen. Wozu gibt es die Kindererziehungszeit? Für Kindererziehungszeiten erhalten Sie Wartezeitmonate und später mehr Rente. Auf diese Weise schaffen Kindererziehungszeiten einen Ausgleich dafür, dass das Arbeiten...
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2019
...Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer...
Familienfreundlicher Arbeitgeber
DRV Baden-Württemberg hat das audit-Zertifikat mit Prädikat erhalten
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