Anschriften der Träger der Deutschen Rentenversicherung
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Die Rentenversicherung überarbeitet ihre Rentenbescheide. Sie werden verständlicher und übersichtlicher. Die neuen Rentenbescheide orientieren sich am Informationsbedürfnis der angehenden Rentnerinnen und Rentner. In dem neuen Rentenbescheid setzt die Rentenversicherung Wünsche der Rentnerinnen und Rentner um, die sie aus Umfragen und Beratungsgesprächen kennt. Die Kritik des Bundesverbandes der Rentenberater an den neuen Rentenbescheiden kann die Deutsche Rentenversicherung in keiner Weise nachvollziehen.
Wichtig ist der Rentenversicherung, dass die Bescheide jetzt deutlich übersichtlicher werden. Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite des Bescheids zusammengefasst. Die Bescheide haben ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis und einen Katalog mit Fragen und Antworten. Künftig werden die bisherigen Anlagen im neuen Bescheid zu Abschnitten zusammengefasst und durchgehend nummeriert, was die Übersichtlichkeit weiter erhöht. Durch das neue Konzept reduziert sich der Umfang der Rentenbescheide um ungefähr ein Drittel.
Wie sich die jeweilige Rente berechnet, wird in dem neuen Rentenbescheid mit gut verständlichen Texten erläutert. Bisher erfolgte die Information über die Berechnung der Rente in langen Zahlenkolonnen, was für Laien nicht immer nachvollziehbar war. Wer diese Informationen im Einzelfall benötigt, kann sie schnell und unbürokratisch anfordern.
Die Rentenversicherung hat den Bundesverband die Rentenberater über die Änderungen beim Rentenbescheid informiert. Sie würde sich wünschen, dass auch die Rentenberater die Vereinfachungen und die bessere Lesbarkeit der Rentenbescheide positiv begleiten, auch wenn der neue Bescheid weniger Fragen aufwirft und das Beratungsaufkommen möglicherweise zurückgeht.