Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen des Rentenversicherungsträgers zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben Vorrang vor den Rentenleistungen. Darüber hinaus können sonstige Leistungen zur Teilhabe erbracht werden.
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Sie umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Anpassung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse, Ausbildung und Weiterbildung, Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Leistungen an Arbeitgeber, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung oder Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.
Mehr Info: Reha-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, mit vorhandenen Vermögensbestandteilen allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.
Im Lohnabzugsverfahren behält der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers für die gesamte gesetzliche Sozialversicherung bei der Lohn- oder Gehaltszahlung ein. Er führt ihn zusammen mit seinem eigenen Beitragsanteil an die Krankenkasse ab, die als Einzugsstelle zuständig ist.