Deutsche Rentenversicherung

Rentner können Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen

Datum: 30.10.2019

Hilfe für Rentner: Die gesetzliche Rentenversicherung kann Geld für die Krankenversicherung beisteuern. Je nach Form der Versicherung ist dafür ein Antrag nötig.

Berlin (dpa/tmn) - Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Idealerweise beantragen sie diesen gleich zusammen mit ihrer Rente, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wie viel bezuschusst wird, richtet sich nach der Art der Versicherung. Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss dagegen selbst getragen werden.

Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Allerdings wird maximal die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Ein Antrag ist deshalb nicht nötig.

Quelle: dpa/DRV-Bund

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK