Deutsche Rentenversicherung

Evaluierung des Künstlersozialabgabe­stabilisierungsgesetzes (KSAStabG)

Online-Befragung von Arbeitgeber/innen und Steuerberater/innen

Datum: 18.11.2019

Eine Frau am LaptopQuelle:DRV | Harms Eine Frau am Laptop

Im November und Dezember 2019 werden Arbeitgeber/innen und Steuerberater/innen mit einem Online-Fragebogen zu ihren Erfahrungen mit den Regularien und Abläufen bezüglich der Prüfungen der Künstlersozialabgabe befragt. Ziel ist zu ermitteln, welche Auswirkungen das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) für Arbeitgeber/innen und Steuerberater/innen bisher hatte und wo es ggf. Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Worum geht es?

Im Jahr 2015 ist das KSAStabG in Kraft getreten und wird nun nach 4 Jahren evaluiert. Mit dem KSAStabG wurden insbesondere die Arbeitgeberprüfungen deutlich ausgeweitet, die durch die Rentenversicherungsträger und die Künstlersozialkasse (KSK) durchgeführt werden. Vorrangige Ziele des Gesetzes waren, den Künstlersozialabgabesatz zu stabilisieren sowie eine größere Abgabegerechtigkeit unter den abgabepflichtigen Unternehmen zu schaffen. Die Evaluierung soll Aufschluss darüber geben, ob diese Ziele erreicht wurden und ob die Mittel zur Erreichung der Ziele angemessen sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der Evaluierung beauftragt.

Wer wird befragt?

Im November und Dezember 2019 erhalten Arbeitgeber/innen und Steuerberater/innen von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) per E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an der Online-Befragung, die vom ISG durchgeführt wird. Die Befragung erfolgt anonym und die Teilnahme ist freiwillig. Es erhalten nicht alle Arbeitgeber/innen und Steuerberater/innen eine Einladung zur Befragung. Es wird eine zufällige Auswahl von ca. 22.000 Arbeitgeber/innen befragt, bei denen die Künstlersozialabgabepflicht in den Jahren 2018 oder 2019 durch die Rentenversicherungsträger geprüft wurde. Bei den Steuerberater/innen wird eine zufällige Auswahl von 6.000 Steuerberater/innen befragt, die in ihrer Tätigkeit mindestens eine/n Arbeitgeber/in bei einer Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht im Rahmen der Betriebsprüfung in den letzten 12 Monaten unterstützt haben. Sie werden hierbei nach ihren Erfahrungen seit Einführung des KSAStabG gefragt.

Was passiert mit den Angaben?

Wer zur Befragung eingeladen wurde und sich 15-20 Minuten Zeit nimmt, die Fragen zu beantworten, trägt aktiv zur Beantwortung der Frage beitragen, inwieweit die Ziele des KSAStabG bereits erreicht wurden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ideen zur Verbesserung der Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht zu benennen.

Die Angaben werden anonym ausgewertet. Es sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder einzelne Unternehmen möglich. Nach Abschluss des Forschungsauftrags im November 2020 werden alle Angaben gelöscht. Die Befragungsergebnisse werden in zusammengefasster Form in den Endbericht zur Evaluierung des KSAStabG aufgenommen.