Der Renteneintritt ist flexibel möglich
Datum: 10.12.2025
Die Deutsche Rentenversicherung Bund äußert sich am Rande ihrer heutigen Bundesvertreterversammlung zu der aktuellen Rentendebatte.
Das Renteneintrittsalter ist bereits heute nach oben und unten flexibel. Ein starres Rentenalter, wie es manchmal behauptet wird, gibt es in der Rentenversicherung nicht. Erwerbsbiografien mit langjährigen Versicherungs- und Beitragszeiten ermöglichen einen vorzeitigen Rentenzugang.
Es gibt eine Regelrentenaltersgrenze. Diese liegt derzeit bei 66 Jahren und 4 Monaten und steigt in den nächsten Jahren auf 67 Jahre an. Wer die Regelrentenaltersgrenze erreicht und mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann in Rente gehen. Genauso ist es aber auch möglich, den Rentenbeginn auf einen beliebigen späteren Zeitpunkt aufzuschieben. Es gibt kein Alter, bis zu dem eine Rente spätestens bezogen werden muss. Wer später in Rente geht, bekommt als Ausgleich für den späteren Rentenzugang Zuschläge zur Rente.
Zudem kennt das Rentenrecht auch mehrere Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Dies ist möglich bei längeren Versicherungs- und Beschäftigungszeiten:
- Wer bereits ab 63 Jahren in Rente gehen möchte, benötigt mindestens 35 Versicherungsjahre. Dabei werden neben Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten wie Schulausbildung und Studium angerechnet. Da ein früherer Renteneintritt zu einem längeren Rentenbezug führt, werden dabei Abschlägen von der Rente vorgenommen.
- Für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre haben, gibt es einen früheren Rentenbeginn mit derzeit 64 Jahren und 8 Monaten. Beitragsjahre sind Zeiten, in denen auch tatsächlich Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet wurden. Schul- oder Studienzeiten werden nicht angerechnet. Zeiten der Kindererziehung werden dagegen berücksichtigt. Wer also 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen.
Die Voraussetzungen für den Renteneintritt gehören neben dem Beitragssatz, dem Bundeszuschuss und dem Leistungsniveau zu den klassischen Stellschrauben der Rentenpolitik. Diese Stellschrauben wurden seit Bestehen der Rentenversicherung immer wieder nur justiert. Die Rentenversicherung hat sich damit als äußerst anpassungsfähig erwiesen. Seit Anfang der 1990er Jahre gab es rund 100 Reformen und Gesetze, die das Rentenversicherungssystem auf unterschiedliche Weise verändert haben. Herausforderungen, wie wirtschaftlich schwierige Phasen, die deutsche Wiedervereinigung oder der schon hinter uns liegende Teil des demografischen Wandels konnten dank des flexiblen Umlageverfahrens erfolgreich gemeistert werden.
Das gilt auch für zukünftige Herausforderungen. Neuen Anforderungen und Erwartungen an die Rentenversicherung lässt sich durch Reformen Rechnung tragen. Eines neuen Rentensystems bedarf es dafür nicht. „Wir sind gerne bereit, die Arbeit der geplanten Rentenkommission zu unterstützen und ihr beratend zur Seite zu stehen“, erläutert Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund am Rande der Bundesvertreterversammlung in Berlin.