In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden ab dem 1. Januar 2020 spürbar entlastet. Der Deutsche Bundestag stimmte der Einführung eines monatlichen Freibetrags von 159,25 Euro zu. Nur der Anteil der Betriebsrente, der über dem Freibetrag liegt, wird zukünftig verbeitragt.
Bislang gab es eine Freigrenze in ähnlicher Höhe. Betriebsrenten bis zu dieser Grenze blieben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.
Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie zahlen verglichen mit der bisherigen Regelung nun höchstens den halben Beitrag. Auch die weiteren knapp 40 Prozent werden entlastet.