Deutsche Rentenversicherung

Steuererklärung: Rentenversicherung unterstützt mit Bescheinigung

Datum: 04.03.2020

Berlin (dpa/tmn) - Auch viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente ermitteln kann, müssen sie ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» beifügen. Beim Ausfüllen kann ihnen eine Bescheinigung der Rentenversicherung helfen.

Die sogenannte «Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt» enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Sie kann nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin kostenlos angefordert werden. Wer sie einmal beantragt hat, bekommt sie in den Folgejahren automatisch zugeschickt.

Sie kann per Brief oder Fax, im Internet oder am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 angefordert werden. Wichtig: Bei der Anforderung muss die persönliche Rentenversicherungsnummer angegeben werden. Wer die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, gibt die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.

Quelle: dpa/tmn 04.03.2020, 04:39

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