Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung zur Einführung der Grundrente

Datum: 02.07.2020

Von der Grundrente werden Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange Jahre gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Sie sollen ab dem nächsten Jahr von der Rentenversicherung einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Die Rentenversicherung arbeitet seit Monaten mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundrente: Aus den knapp 26 Millionen laufenden Renten sind diejenigen Biografien herauszufiltern, die alle Voraussetzungen erfüllen, kein zu hohes Einkommen mit ihrem Partner haben und bei denen dann ein Zuschlag zu zahlen ist. In Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wird daher unser IT-Verfahren um viele Komponenten weiterentwickelt und damit deutlich komplexer. Eine sorgfältige und umfassende Testung ist daher zwingend. Die Auszahlung der ersten Grundrentenzuschläge kann deshalb frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Beträge, auf die bereits ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden automatisch nachgezahlt.

Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden. Wir prüfen für alle Rentenbezieher, ob ein Anspruch besteht und zahlen den Zuschlag zur Rente automatisch. Auskünfte zu individuellen Ansprüchen auf Grundrente oder zur Höhe des Zuschlags können wir derzeit noch nicht geben. Wir werden die Öffentlichkeit umfassend informieren. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können unter www.deutsche-rentenversicherung.de bereits die wichtigsten Informationen zur Grundrente abgerufen werden.

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