Der Sommer ist da, die Sonne scheint: Dies freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungs- oder einer vorgezogenen Altersrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst.
Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Der Rentner muss seinem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben.
In diesem Jahr wird es dennoch für Bezieher vorgezogener Altersrenten in den meisten Fällen nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen - ggf. durch Zusammenrechnung
mit einer Beschäftigung - 44.590 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab nächstem Jahr gilt wieder der alte Freibetrag von 6.300 Euro.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.