Wer einen Rentenantrag stellt, möchte natürlich gerne, dass dieser schnell bearbeitet wird. Dazu kann der Antragsteller auch selbst beitragen, indem er die erforderlichen Angaben gleich mitbringt.
Wichtig sind dabei u. a. die Bankverbindung mit der IBAN-Nummer, die auf jedem Kontoauszug zu finden ist, die Steueridentifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern allen Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2008 mitgeteilt hat und natürlich die Rentenversicherungsnummer. Gesetzlich Krankenversicherte sollten ebenfalls ihre Krankenversicherungsnummer zur Hand haben.
Ein Tipp für alle, die ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr parat haben: Die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden und die Finanzämter teilen sie gegen Vorlage eines Ausweises gerne erneut mit. Beim Bundeszentralamt für Steuern kann sie alternativ über die Homepage angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.