Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
Durch die Corona-Krise kann es passieren, dass Ausbildungen zunächst nicht begonnen werden können oder sich die Übergangszeit verlängert. Durch das Sozialschutz-Paket II der Bundesregierung wird sichergestellt, dass diese Verzögerungen sich nicht nachteilig für die Waisenrentenberechtigten auswirken. Somit besteht jetzt auch Anspruch auf eine Waisenrente, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Corona-Krise nicht angetreten werden kann oder die Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder hier im Internet.