Deutsche Rentenversicherung

Piel zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung

Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2025 in Münster

Datum: 24.06.2025

Trotz einer aktuell schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt ist die Rücklage der Rentenversicherung bis zum Jahresende noch gut gefüllt und der Beitragssatz wird auch im kommenden Jahr stabil bleiben, so Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, auf der heute in Münster tagenden Bundesvertreterversammlung.

Für 2025 geht die Bundesregierung von einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung aus, mit stagnierender Beschäftigung und steigender Arbeitslosigkeit. „Insgesamt erwarten wir auf Basis der aktuellen Wirtschaftsannahmen in der Rentenversicherung in diesem Jahr ein leichtes Defizit“, erläutert Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird deshalb bis zum Jahresende von 1,57 Monatsausgaben Ende 2024 auf voraussichtlich 1,3 Monatsausgaben zurückgehen und 2026 weiter abgebaut. Die freiwerdenden Mittel werden planmäßig zur Stabilisierung des Beitragssatzes eingesetzt, der in diesem und im kommenden Jahr bei 18,6 Prozent liegt. Für 2027 wird ein leichter Anstieg des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte erwartet. „Das ist der erste Anstieg des Beitragssatzes seit 2007,“ macht Piel deutlich. Damals war der Beitragssatz um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent gestiegen. Insgesamt ist die finanzielle Lage der Rentenversicherung damit weiterhin stabil. Dennoch ist die künftige Entwicklung für die Stabilität des Rentensystems wichtig.

Rentenniveau bleibt bis 2028 stabil

Bis 2028 wird das aktuelle Rentenniveau voraussichtlich weiter bei rund 48 Prozent liegen. Die Bundesregierung plant, die bis 2025 geltende Regelung zur Haltelinie, mit der ein Absinken des Rentenniveaus auf unter 48 Prozent verhindert wird, bis 2031 zu verlängern. „Das bedeutet, unabhängig von der Entwicklung der Zahl der Beitragszahler, dass die Renten weiterhin mit der Lohnentwicklung angepasst werden“, erklärt Piel. Die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben aufgrund höherer Rentenanpassungen sollen laut Koalitionsvertrag aus Steuermitteln finanziert werden, um die Beitragszahlenden nicht zusätzlich zu belasten. „Wir werden hier sehr genau darauf achten, dass sich der Bund an seine Zusage hält“, betont Piel.

Aktuelle Prognosen zeigen, dass nach aktueller Rechtslage der Beitragssatz im Jahr 2040 bei 21,4 Prozent und das Rentenniveau bei 45 Prozent liegen würde. Die Bundesregierung hatte sich in einem breiten gesellschaftlichen Konsens Anfang der 2000er Jahre darauf verständigt, die Rentenversicherung als zentralen Baustein des sozialen Sicherungssystems in Deutschland zu erhalten. Daher wurden klare Vorgaben festgelegt: Sollte der Beitragssatz bis 2030 die Marke von 22 Prozent überschreiten oder das Sicherungsniveau vor Steuern unter 43 Prozent fallen, müssten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Nach aktuellen Prognosen ist dies jedoch nicht der Fall.

Mütterrente aus Steuermitteln finanzieren

Die Koalition hat sich des Weiteren darauf verständigt, die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um 0,5 auf insgesamt 3 Punkte anzuheben. Diese als Mütterrente III bezeichnete Maßnahme führt dazu, dass die Ausgaben der Rentenversicherung spürbar steigen. „Die geplante Mütterrente III ist erneut eine Maßnahme, die nicht durch Beiträge gedeckt ist und die – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – aus Steuermitteln finanziert werden muss“, fordert Piel.

Die Mütterrente ist auch Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Sie soll vorrangig behandelt und beschlossen werden. Allerdings würde die technische Umsetzung der Mütterrente III nach Verkündung des Gesetzes bei der Deutschen Rentenversicherung ca. 2 Jahre benötigen. Betroffen wären davon mehr als 10 Millionen Versicherungskonten. „Bei der zur Umsetzung notwendigen Programmierung kann nicht auf die Programmierungen der bereits umgesetzten Mütterenten I und II zurückgegriffen werden. Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt,“ erläutert Piel. Dies gelte auch für Wechselwirkungen zu anderen Leistungen der Rentenversicherung oder auch anderer Sozialversicherungsträger. Hinzu käme, dass die Kapazitäten im IT-Bereich durch die Umsetzung bereits beschlossener Gesetze, wie dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, stark ausgelastet seien. „Konkret bedeutet das: Auch wenn die Mütterrente III bis Ende dieses Jahres beschlossen wird, werden wir sie erst ab 2028 auszahlen können,“ betont Anja Piel auf der Bundesvertreterversammlung.

Auch eine Regelung, die eine rückwirkende Auszahlung der Mütterrente III vorsehen würde, würde zu erheblichen Problemen führen. In diesem Fall müssten alle Sozialleistungen, zu denen Wechselwirkungen bestehen, ebenfalls neu berechnet werden. Denn wenn ein Einkommen durch die Zahlung einer Mütterrente III steigt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass eine im gleichen Zeitraum bezogene Hinterbliebenenrente nachträglich gekürzt werden muss oder dass ein ergänzender Anspruch auf Grundsicherung im gleichen Umfang gesenkt werden muss. „Solche rückwirkenden Korrekturerfordernisse, die weit mehr als 1 Million Versicherte treffen würden, sollten vermieden werden, auch wegen des damit verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands,“ so Piel.

Mindestrücklage erhöhen – Liquidität sichern

„Schon seit einigen Jahren fordern wir in der Rentenversicherung die Anhebung der Mindestrücklage“, bekräftigt Piel. Der derzeitige Wert von 0,2 Monatsausgaben reicht nicht aus, um die Liquidität dauerhaft zu sichern. Im Rahmen des Rentenpakets II war eine Erhöhung auf 0,3 Monatsausgaben geplant. „Bei der anstehenden Reform sollte diese Maßnahme jetzt endlich umgesetzt werden.“ Die Anhebung wäre voraussichtlich mit einem einmalig um 0,1 Prozentpunkte höheren Beitragssatz verbunden, den Beitragszahler und Bund gemeinsam tragen sollten.

Der vollständige Bericht von Anja Piel an die Bundesvertreterversammlung kann hier im Artikel zur Bundesvertreterversammlung abgerufen werden.