Häufige Fragen
Gibt es Möglichkeiten, zusätzlich Geld in die RV einzuzahlen?
Für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Anlässe: Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen.
Bis zum 45. Geburtstag: Sie können Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen.
Wenn durch Zeiten der Schulausbildung Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. In einem gewissen Rahmen können Sie für ihre nach dem 16. Geburtstag liegenden Schulzeiten, die weder bereits mit Beiträgen belegt sind, noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, freiwillige Beiträge nachzahlen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Flyer:
- Flyer "Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten"
- V0080 - Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten
Ab dem 50. Geburtstag:
Wer bereits vor der Regelaltersrente in eine vorgezogene Altersrente gehen kann, darf die ggf. anfallenden Abschläge durch eine oder mehrere Sonderzahlungen ab dem 50. Geburtstag ausgleichen.
- V0210 - Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
- Häufige Fragen - Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
Freiwillige Beiträge
Ist man nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, kann man unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich, wie oben erwähnt, nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Freiwillige Beiträge dürfen Sie auch nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.
Weitere Informationsmaterialien finden Sie untenstehend.
Artikel
Fachinfo 4/2019
... Altersrente entnommen werden, die auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt wird. Der „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ (Vordruck V0210) kann selbstverständlich mittels Programm eAntrag...

Was ist wenn...?
... zurückerstattet werden. Antragsformular Formular V0210: Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.Beitragserstattung Was wird aus meinen Beiträgen, wenn ich keine Rente bekomme? Auch wenn Sie die Wartezeit...

BSH-News 2/2023 - Informationen für Antrag aufnehmende Stellen
... Beiträge bescheinigen. Das Formular R0821 unterschied diese beiden Fallgruppen, die separat ausgedruckt den Antragstellenden ausgehändigt werden konnten. Seit dem 9.6.2021 sind auch Zuschüsse für Mitglieder einer Solidargemeinschaft im Sinne des § 176 SGB V möglich. Bisher nicht integriert waren Abfragen...

Aktuelles
Rentenminderung ausgleichen
... Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (V0210) können Sie per eAntrag unter dem nachfolgenden Link stellen: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-v0210 Alternativ steht das Formular V0210 unterhalb dieser Meldung zum Download bereit....
Rentenminderung ausgleichen
... Rentenversicherung in dem nachfolgenden Fragen-Antworten-Katalog zur Verfügung: FAQ - Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen Den Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (V0210) können Sie per eAntrag...
Rentenminderung ausgleichen
... Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (V0210) können Sie per eAntrag unter dem nachfolgenden Link stellen: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-v0210...
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