Rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer in Teilzeit und Geringverdiener können sich freuen. Zum 1. Juli 2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, mit der Beschäftigte mit Bruttolöhnen bis 1.300 Euro trotz reduzierter Rentenversicherungsbeiträge Rentenansprüche in voller Höhe erwerben. Durch die reduzierten Beiträge bleibt den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto übrig.
Durch die Neuregelung wurde die frühere Gleitzone, unter die Beschäftigte mit Bruttolöhnen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro fielen, bis 1.300 Euro ausgeweitet. Die wesentliche Verbesserung für Geringverdiener ist jedoch, dass die Rentenansprüche, die sie nun erwerben, sich an ihrem vollen Bruttolohn bemessen. Zuvor hatten die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge stets dazu geführt, dass auch die spätere Rente geringer ausfiel.
Midijobber und die Änderungen
Wie sind Midi-Jobber bislang rentenversichert?
Von einem Midi-Jobs spricht man bislang, wenn ein Arbeitnehmer zwischen 450 und 850 Euro im Monat verdient. Es besteht dann Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Midi-Jobber erwerben daher immer eigene Ansprüche in der Rentenversicherung. Sie zahlen aber nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung. Dadurch haben sie bisher auch nur einen geringeren Rentenanspruch erworben.
Was sind die wichtigsten Änderungen durch die Anhebung des Geltungsbereichs als Midijobber?
Seit dem 1.Juli 2019 werden Midi-Jobber stärker bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zum einen ist dafür die obere Grenze bei den Midi-Jobs angehoben worden, von 850 Euro auf 1.300 Euro. Dadurch kommen jetzt mehr Menschen in den Genuss des Midi-Jobs. Zum anderen führen die geringeren Rentenversicherungsbeiträge bei den Midi-Jobs nicht mehr wie bisher zu geringeren Renten.
Wem bringt die Anhebung des Geltungsbereichs als Midijobber etwas und was macht das für einen Unterschied für die betroffenen Menschen?
In den Genuss der neuen Regelung kommen Menschen, die zwischen 450 Euro und 1.300 Euro verdienen. Das sind meistens Arbeitnehmer, die im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Pflegesektor arbeiten. Die Zahl der Menschen, die in den Genuss des Midi-Jobs kommen, ist von 1,3 auf 3,5 Millionen angestiegen.
Werden die geringeren Einnahmen aus den Sozialbeiträgen aufgefangen und wenn ja, wie?
Ein finanzieller Ausgleich für die Beitragsmindereinnahmen der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen der Rentenversicherung belaufen sich voraussichtlich auf 200 Millionen Euro im Jahr.
Gibt es von Ihrer Seite aus Kritikpunkte oder Änderungswünsche?
Die Rentenversicherung fordert, dass die ihr durch den neuen Midi-Job entstehenden Mindereinnahmen ausgeglichen werden.
Was hat die Reform für Auswirkungen auf die Arbeitgeber?
Für den Arbeitgeber ändert sich nichts in der Höhe der von ihm zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben. Diese werden nach dem tatsächlichen Verdienst des Arbeitnehmers erhoben.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder hier im Internet.