In den 90-er Jahren sind viele Versicherte aus Osteuropa und dem heutigen Russland nach Deutschland gezogen, die nun nach und nach das Rentenalter erreichen. Auch wenn der Zuzug inzwischen bereits fast 30 Jahre her ist, sind die Versicherungskonten der Betroffenen zum Teil immer noch
unvollständig. Dabei führt eine frühzeitige Speicherung der Auslandzeiten zu einer kurzen Bearbeitungsdauer des Rentenbescheides und somit zu einer nahtlosen Rentenzahlung.
Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können vielfach über das sogenannte Fremdrentengesetz, das EU-Recht oder über ein Sozialversicherungsabkommen, z. B. zwischen Deutschland und Polen, die deutsche Rente steigern. Damit die Auslandszeiten berücksichtigt werden können, müssen diese gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Dieses können Betroffene mit einem Antrag auf Kontenklärung machen. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Unterlagen über die lange zurückliegenden Zeiträume meist nicht mehr vollständig sind und der Ermittlungsaufwand über Ländergrenzen hinweg sehr zeitintensiv ist.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder hier im Internet.