Deutsche Rentenversicherung

Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht

Datum: 30.10.2020

Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet die geplante Einführung der digitalen Rentenübersicht positiv. Damit kann der Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Altersvorsorge verbessert werden. Seit der Einführung der Renteninformation in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sich immer wieder für deren Weiterentwicklung zu einem Gesamtüberblick über die individuellen Anwartschaften in allen Säulen der Alterssicherung eingesetzt und intensiv an ihrer Entwicklung mitgewirkt. Das vorgesehene Angebot einer digitalen Rentenübersicht stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung dar.

Die Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht innerhalb des im Entwurf vorgesehenen Zeitrahmens ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund ambitioniert, aber grundsätzlich machbar. Die Deutschen Rentenversicherung Bund geht davon aus, dass ihr die Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Betrieb der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelten „Zentralen Stelle für die Digitalen Rentenübersicht“ entstehen.

Darüber hinaus bewertet die Deutsche Rentenversicherung Bund auch die im dem Entwurf enthaltenen Regelungen zur Modernisierung der Sozialwahlen und der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation insgesamt positiv.

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