Deutsche Rentenversicherung

Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung

Piel zum Grundrentenzuschlag

Datum: 22.06.2023

„Ende 2022 erhielten rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Grundrentenzuschlag“ sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der heutigen Bundesvertreterversammlung in Lübeck-Travemünde. Die durchschnittliche Höhe des Zuschlags habe bei 86 Euro gelegen.

Vor allem Altersrentner erhalten Grundrentenzuschlag

Von den 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die einen Grundrentenzuschlag erhielten, bezogen rund 950.000 eine Altersrente. „Im Schnitt haben sich die betroffenen Altersrenten dadurch um 7,5 Prozent erhöht“, sagte Piel. In rund 93.000 Fällen wurde ein Grundrentenzuschlag zu Hinterbliebenenrenten gezahlt. Weitere rund 58.000 Zahlungen gingen an Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.

Frauen profitieren stärker als Männer

Nach Piels Worten, erhielten Frauen deutlich häufiger einen Grundrentenzuschlag als Männer. Mehr als drei Viertel der Altersrenten, die um einen Grundrentenzuschlag erhöht wurden, haben Frauen bezogen. Die prozentuale Erhöhung der Rente durch den Grundrentenzuschlag lag bei Frauen im Schnitt bei 8,2 Prozent, bei Männern waren es 5,7 Prozent.

Im Osten höherer Anteil als im Westen

Der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente, die einen Grundrentenzuschlag erhalten haben, war in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern, so Piel. In den neuen Bundesländern bekamen 7,1 Prozent aller Altersrenten einen Grundrentenzuschlag, in den alten Bundesländern 4,6 Prozent.

Regelungen zur Grundrente vereinfachen

Die Verwaltungskosten zur Umsetzung des Grundrentenzuschlags beliefen sich im vergangenen Jahr auf knapp ein Fünftel der Gesamtkosten. Im Vergleich dazu lagen die Verwaltungskosten der Rentenversicherung insgesamt bei weniger als 1,5 Prozent. „Wir appellieren daher erneut an den Gesetzgeber, die Regelungen zur Grundrente zu vereinfachen. Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften sind unnötig kompliziert geraten und erfordern einen hohen Prüfaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“, so Piel. Eine Vereinfachung würde Bürokratiekosten sparen und läge auch im Interesse der betroffenen Grundrentenempfängerinnen und -empfänger.

Der Grundrentenzuschlag wurde 2021 eingeführt. Ihn erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Eigenes Einkommen sowie das des Ehegatten darf dabei bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

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