Deutsche Rentenversicherung

COVID-19 und Post-COVID-Syndrom

Fragen und Antworten zum Thema "COVID-19 und Post-COVID-Syndrom""

Worin besteht der Unterschied zwischen Long-COVID und Post-COVID-Syndrom, was verbirgt sich hinter dem Begriff Post-VAC-Syndrom oder was bedeutet ME/CFS? Auf diese und weitere häufig gestellten Fragen rund um das Thema "COVID-19 und Post-COVID-Syndrom" bieten wir in diesem FAQ-Katalog Antworten.

Was ist SARS-CoV-2?

SARS-CoV-2 ist die Abkürzung für „Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2“ und gehört zur Familie der Coronaviren. SARS-CoV-2 ist ein neuer Virus, der im Jahr 2019 erstmals identifiziert bzw. entdeckt wurde.

 Was ist Covid-19?

Covid-19 (Coronavirus disease 2019) ist eine Infektion mit SARS-CoV-2, die mit Symptomen wie bei einer Erkältung oder einer Grippe einhergeht. Dazu gehören z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und – für SARS-CoV-2 als besonders typisch beschrieben - Störungen von Geruch und Geschmack.

Betrifft Covid-19 nur die Lunge? Oder können auch andere Organe und Organsysteme betroffen sein?

Covid-19 kann nicht nur die Lunge, sondern auch andere Organe und Organsysteme betreffen. Von einem Organsystem spricht man, wenn unterschiedliche Organe dieselbe Aufgabe übernehmen. Zu den Organsystemen zählen z.B. der Verdauungstrakt, das Herz-Kreislauf-System und das Nervensystem.

Wie sieht ein typischer Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ aus?

Typische Verläufe gibt es nicht. Eine Coronainfektion verläuft häufig mild mit allgemeinen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Hals- und Gliederschmerzen und Fieber wie bei einer grippalen Infektion. Es gibt aber auch Menschen, die schwer erkranken und im Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Im Verlauf der Pandemie sind immer wieder neue Varianten des Virus entstanden. Erhobene Daten zeigen, dass bestimmte Virusvarianten eher schwere Krankheitsverläufe verursachen können, während andere eher leichte verursachen. Mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen und der Impfung gegen SARS-CoV-2 ist das Risiko, im Falle einer Infektion schwer zu erkranken, gesunken.

Zu welchen Langzeitfolgen kann Covid-19 führen?

Covid-19 kann zu Long-COVID oder zu einem Post-COVID-Syndrom führen.    

Worin besteht der Unterschied zwischen „Long-COVID“ und „Post-COVID-Syndrom“?

Die Begriffe "Long-COVID" und „Post-COVID-Syndrom“ bezeichnen gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus bestehen. Entsprechend den derzeit gültigen Leitlinien wird eine anhaltende Symptomatik zwischen vier und zwölf Wochen als Long-COVID und eine solche von mehr als zwölf Wochen Dauer als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Was bedeutet „Post-COVID-19-Zustand“?

Post-COVID-19-Zustand ist die Bezeichnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die bei Menschen mit wahrscheinlicher oder gesicherter SARS-CoV-2 Infektion gewöhnlich drei Monate nach Beginn von COVID-19 auftreten, die mindestens zwei Monate anhalten, einen Einfluss auf Alltagsfunktionen haben und nicht durch alternative Diagnosen erklärbar sind.

Der Begriff Post-COVID-19-Zustand ist als Synonym für Post-COVID-Syndrom zu verstehen.

Wie äußert sich das Post-COVID-Syndrom? Welche Beschwerden können auftreten?

Das Post-COVID-Syndrom ist ein neuartiges Krankheitsbild mit verschiedenen Gesichtern. Die Symptome sind sehr verschieden, können einzeln oder in Kombination auftreten und unterschiedlich lange andauern. Sowohl die körperliche als auch seelische Gesundheit kann betroffen sein. Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen sowie Muskelschwäche und -schmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden. Auch psychische Probleme wie depressive Symptome und Ängstlichkeit sowie Störungen von Geschmack und Geruch kommen häufig vor. Symptome können nach einer anfänglichen Erholung von COVID-19 neu auftreten oder bestehen. Die Symptome haben einen Einfluss auf Alltagsfunktionen. Dies bedeutet, dass es Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags gibt, worunter unter anderem Aktivitäten im Haushalt oder die Ausübung des Berufs fallen.

Wie entsteht ein Post-COVID-Syndrom?

Die Ursache für die Entstehung des Krankheitsbildes Post-COVID-Syndrom ist bisher ungeklärt. Es werden verschiedene Mechanismen, u.a. Vorgänge im Immunsystem, diskutiert.

Wie wird ein Post-COVID-Syndrom festgestellt?

Bislang gibt es keine apparativen oder laborchemischen (Blutanalysewerte) Messwerte, die das Vorliegen eines Post-COVID-Syndroms bestätigen oder ausschließen. Das Post-COVID-Syndrom ist gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Ausschlussdiagnose. Dies bedeutet, dass die Symptome nicht durch eine andere Erkrankung verursacht werden. Andere Erkrankungen müssen also vor der Diagnosestellung eines Post-COVID-Syndroms mit Hilfe von Untersuchungen ausgeschlossen werden.

Ist ME/CFS dasselbe wie ein Post-COVID-Syndrom?

ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom und ist ein eigenständiges Krankheitsbild. ME/CFS ist eine wichtige Differentialdiagnose in Abgrenzung zum Post-COVID-Syndrom. Beide Erkrankungen können infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 entstehen.

Was ist ME/CFS?

ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom und ist eine komplexe chronische Erkrankung, deren Ursache bisher nicht geklärt ist und oft zu erheblichen Funktionsstörungen führt. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges, komplexes Krankheitsbild und nicht um das Symptom Fatigue, das ein typisches Begleitsymptom verschiedener Erkrankungen ist, wie z. B. Multiple Sklerose oder auch bei Krebserkrankungen.

Neben einer schweren Fatigue (körperliche Schwäche), die das Aktivitätsniveau erheblich einschränkt, leiden Betroffene unter neurokognitiven, autonomen und immunologischen Symptomen. Notwendiges Diagnosekriterium für ME/CFS ist die sogenannte Post-Exertional Malaise (PEM). Hierbei handelt es sich um eine ausgeprägte und anhaltende Verstärkung aller Symptome nach geringer körperlicher oder geistiger Anstrengung. Die Post-Exertional Malaise geht mit ausgeprägter Schwäche, Muskelschmerzen, grippalen Symptomen und der Verschlechterung des allgemeinen Zustands einher. Die Mehrzahl der Fälle von ME/CFS entwickelt sich infolge einer Infektion, z. B. mit SARS-CoV-2.

Wie entsteht ME/CFS?

Die genauen Mechanismen der Erkrankung sind bisher noch ungeklärt.

Wann sollte eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach COVID-19 eingeleitet werden?

Die Beschwerden und Symptome nach COVID-19 können sehr unterschiedlich sein. Führen sie zu anhaltenden Funktions- und Teilhabestörungen, die den Alltag beeinträchtigen und die Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu beeinträchtigen drohen oder bereits beeinträchtigen, sollte frühzeitig eine medizinische Rehabilitation eingeleitet werden. Die Rentenversicherung spricht in dieser Situation von einer bedrohten oder gar bereits geminderten Erwerbsfähigkeit. Anzeichen hierfür können längere oder häufige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sein.

Für die Einleitung einer medizinischen Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Zugangswege. Sie kann als Anschlussrehabilitation (AHB) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder als Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) unmittelbar nach Entlassung aus dem Krankenhaus oder als „normale“ medizinische Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden.

Gibt es Rehabilitationseinrichtungen, die sich auf die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom spezialisiert haben?

Die 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung verfügen bundesweit über eigene und vertraglich verbundene Rehabilitationseinrichtungen, die spezielle Behandlungskonzepte für Betroffene mit Post-COVID-Syndrom vorhalten und über ein auf diesem Gebiet erfahrenes Reha-Team verfügen. Die Deutsche Rentenversicherung hat für die Durchführung einer medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die sich mit diesem Krankheitsbild sowohl in der Forschung als auch in der Versorgung von Betroffenen auseinandersetzen, ein Anforderungsprofil definiert, das den Herausforderungen an die Besonderheiten und speziellen Bedürfnisse in der Behandlung von Betroffenen gerecht wird. Das Anforderungsprofil wird regelmäßig an neue für die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom relevante Erkenntnisse aus Forschung und Patientenversorgung angepasst.

Kann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Menschen unmittelbar nach COVID-19 oder mit einem Post-COVID-Syndrom helfen?

Eine medizinische Rehabilitation hilft Betroffenen, nach COVID-19 wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ihr Alltags- und Berufsleben wieder aufzunehmen. In der medizinischen Rehabilitation werden die körperlichen und psychischen Funktionseinschränkungen nach COVID-19 gezielt behandelt. Die Behandlung wird hierbei immer auf das individuelle Krankheitsbild zugeschnitten. Die bisherigen Forschungsergebnisse zeigen, dass eine Rehabilitation für Menschen nach COVID-19 und mit Post-COVID-Syndrom wirksam ist. Ziele einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind u.a. eine Steigerung der allgemeinen Belastbarkeit sowie eine Verbesserung von Symptomen wie Atemschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen oder Schmerzlinderung, um die Teilhabe im Alltag und im Beruf wiederherzustellen, zu verbessern oder zu sichern.

Was passiert bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?

Bei Aufnahme in die Fachabteilung der Rehabilitationseinrichtung erfolgen ausführliche Gespräche mit den jeweiligen Berufsgruppen (Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Ergo- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten u.a.), eine eingehende körperliche und psychische Untersuchung sowie andere auf die Symptome abgestimmte Untersuchungen. Auf Grundlage der bestehenden krankheitsbedingten Funktions- und Fähigkeitsstörungen und den durch verschiedene notwendige Untersuchungsverfahren erworbenen Ergebnisse wird gemeinsam mit dem Betroffenen und dem multiprofessionellen Reha-Team ein individueller Therapieplan aufgestellt. Die Intensität der Therapien wird an die vereinbarten Rehabilitationsziele und die Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten angepasst. Als besonders hilfreiche und wirksame Therapieelemente spiegeln sich Atemphysiotherapie, spezifische psychoedukative Maßnahmen, psychosoziale Unterstützung und spezifische Bewegungstherapie im Therapieplan wider. Die therapeutischen Elemente sind breit gefächert und reichen von Physio- und Ergotherapie über Ernährungstherapie bis hin zur Gestaltungstherapie. Es werden etablierte Therapiemodule, für die es bereits bei anderen Krankheitsbildern mit ähnlichen Funktionseinschränkungen sehr gute Erfahrung gibt, eingesetzt. Bei der Durchführung der jeweiligen Therapien wird zusätzlich auf das sogenannte „Pacing“ geachtet.

Was bedeutet „Pacing“ im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?

Menschen mit einem Post-COVID-Syndrom leiden häufig unter einer körperlichen Schwäche, auch als Fatigue bekannt, die das persönliche Aktivitätsniveau erheblich beeinträchtigt und einschränkt. Bei der Behandlung in der medizinischen Rehabilitation wird im therapeutischen Setting darauf geachtet, dass die Betroffenen sich innerhalb ihrer eigenen individuellen Grenzen belasten, indem sie sich selbst das richtige Tempo vorgeben. Dies Technik wird als „Pacing“ bezeichnet.

Wie lange dauert eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?

Die Dauer einer medizinischen Rehabilitation nach COVID-19 und bei Post-COVID-Syndrom ist abhängig von der Symptomatik und den daraus bedingten Funktions- und Teilhabestörungen. Bei komplexeren Fällen eines Post-COVID-Syndroms, bei denen die Symptome nicht eindeutig einer Fachrichtung zugeordnet werden können und eine interdisziplinäre Behandlungsstrategie erforderlich ist, dauert die medizinische Rehabilitation vier Wochen. Eine Ausnahme stellt die Rehabilitation in psychosomatischen Fachabteilungen dar, hier beträgt die Dauer fünf Wochen. Die Dauer der medizinischen Rehabilitation bei Betroffenen mit komplexem Post-COVID-Syndrom ist von der individuellen Belastbarkeit abhängig und kann im Einzelfall auch länger als fünf Wochen dauern. Die medizinische Rehabilitation wird meistens stationär absolviert. Sie kann aber auch, wenn ein entsprechendes Angebot vorhanden ist, ganztägig-ambulant in Anspruch genommen werden.

Was muss getan werden, um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom über die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten?

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung nicht durch Ärzte verordnet werden. Sie ist eine Antragsleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Anschlussrehabilitation (AHB), eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) oder einen selbst gestellten Rehabilitationsantrag handelt. Die unterschiedlichen Antragsverfahren beschreiben lediglich die unterschiedlichen Zugangswege zu einer medizinischen Rehabilitation. Die Antragsstellung für die Einleitung einer Anschlussrehabilitation (AHB) oder einer Anschlussgesundheitsmaßnahme erfolgt meistens mit der Unterstützung der Sozialdienste des jeweiligen Krankenhauses während der Akutbehandlung.

Wie wird ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gestellt, wenn kein Krankenhausaufenthalt unmittelbar vorausgegangen ist?

Um diese Teilhabeleistung zu beantragen, werden folgende Formulare benötigt:

  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe von Versicherten – Rehabilitationsantrag (Formular G0100-00)
  • Anlage zum Antrag auf medizinische Rehabilitation (Formular G0110-00)
  • Selbsteinschätzungsbogen (G 0115-00)
  • AUD-Beleg - Anlage zum Antrag auf medizinische Rehabilitation (Formular G0120-00)
  • Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung (Formular S0051-00)
  • Honorarabrechnung für die Deutsche Rentenversicherung (Formular S0050-00)

Dabei sind die Formulare G0100-00 (Antrag), G0110-00 (Anlage zum Antrag), G0115-00 (Selbsteinschätzungsbogen) vom Versicherten selbst auszufüllen, die Formulare S0050-00 (Honorarabrechnung) sowie S0051-00 (Befundbericht) von den betreuenden Ärztinnen und Ärzten in ambulanten Medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder Spezialsprechstunden in Kliniken. Das Formular G0120-00 (AUD-Beleg) füllt die Krankenversicherung aus, die ggf. alternativ einen Ausdruck mit den jeweiligen Daten zur Verfügung stellt.

Wo wird der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gestellt?

Der Antrag wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Auf der jeweiligen jährlichen Renteninformation steht, welche Rentenversicherung zuständig ist. Die vollständigen Antragsunterlagen (Befundbericht S0051-00, ggf. weitere Befundberichte als Kopie, Honorarabrechnung S0050-00 sowie Reha-Antrag G0100-00) werden postalisch eingereicht. Fehlläufer werden innerhalb der gesetzlichen Fristen an den zuständigen Kostenträger automatisch weitergeleitet.

Kann der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom auch elektronisch erfolgen?

Es besteht alternativ die Möglichkeit, Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, worunter auch die medizinische Rehabilitation fällt, elektronisch als eAntrag zu stellen. Dafür hat die Deutsche Rentenversicherung ein Antragserfassungsprogramm, das die Nutzer durch die verschiedenen Anträge führt. Die Nutzung des Programms ist kostenfrei und steht im Internet unter www.eservice-drv.de rund um die Uhr zur Verfügung. Auf der Startseite stehen in der Menüleiste im Kapitel „Reha“ alle notwendigen Informationen zur elektronischen Antragsstellung zur Verfügung.

Was passiert, wenn der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom bei der Rentenversicherung eingegangen ist?

Ist der Antrag mit den vollständigen Unterlagen beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingegangen, wird im ersten Schritt geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, wird der Antrag an den vermeintlichzuständigen Kostenträger, z.B. an die zuständige gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse), weitergeleitet. Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag von den Ärztinnen und Ärzten des sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers geprüft und entschieden, ob die persönlichen Voraussetzungen (dazu gehören das Vorliegen von Rehabilitationsbedarf, die Aussicht auf eine erfolgreiche Rehabilitation und Rehabilitationsfähigkeit) erfüllt sind. Die Information über die Entscheidung erfolgt schriftlich in Form eines Bescheides.

Was ist zu tun, wenn der Bewilligungsbescheid für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom zuhause eintrifft?

Wenn Versicherte den Bewilligungsbescheid erhalten, müssen sie sowohl den Arbeitgeber als auch ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt informieren. Die zugewiesene Rehabilitationseinrichtung wird von der Rentenversicherung ebenfalls über diese Entscheidung informiert und nimmt zeitnah Kontakt den Versicherten auf, um den Aufnahmetermin und andere wichtige Informationen bekannt zu geben.

Wie geht es nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Covid-19 oder Post-COVID-Syndrom weiter?

Bei Entlassung aus der Rehabilitation wird, je nach Vorliegen und Ausprägung noch vorhandener Funktionsstörungen und Probleme, von der Ärztin bzw. vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung eine Nachsorge empfohlen. Die Nachsorge ist wichtig, um die in der Rehabilitation erzielten Behandlungserfolge zu sichern, zu stärken und weiter auszubauen. Zurzeit gibt es noch keine spezifischen Nachsorgeangebote für Betroffene mit Post-COVID-Syndrom. Dennoch kann nach Entlassung aus einer medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom auf die bewährten Nachsorgeleistungen zurückgegriffen werden. Welche Nachsorgeleistung in Frage kommt, hängt von der Art der Funktionsstörungen ab. Die Nachsorge ist für die Versicherten kostenfrei und soll im Anschluss an die Rehabilitation dabei helfen, die dort erlernten Kenntnisse und Kompetenzen in den (Berufs-) Alltag zu integrieren und gleichzeitig die Wiederaufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz unterstützen. Weitere Informationen zur Nachsorge und Angebotssuche sind im Internet unter www.reha-nachsorge-drv.de sowie www.nachderreha.de zu finden.

Ist eine stufenweise Wiedereingliederung nach Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom möglich?

Wenn aufgrund des Post-COVID-Syndroms Funktions- und Teilhabestörungen vorliegen und Arbeitsunfähigkeit besteht, die keine direkte Arbeitsaufnahme nach Entlassung im vorherigem Stundenumfang zulässt, kann während der medizinischen Rehabilitation ärztlicherseits eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden. Diese ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt in Abstimmung mit dem Betroffenen, mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt und dem Einverständnis des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus der Rehabilitation beginnt. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung können auch Nachsorgeleistungen in Anspruch genommen werden.

Wenn aufgrund des Post-COVID-Syndroms Funktions- und Teilhabestörungen vorliegen und Arbeitsunfähigkeit besteht, die keine direkte Arbeitsaufnahme nach Entlassung im vorherigem Stundenumfang zulässt, kann während der medizinischen Rehabilitation ärztlicherseits eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden. Diese ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt in Abstimmung mit dem Betroffenen, mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt und dem Einverständnis des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus der Rehabilitation beginnt. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung können auch Nachsorgeleistungen in Anspruch genommen werden.

Welche weiteren Hilfen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung für den Wiedereinstieg in den Beruf nach erfolgter medizinischer Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?

Stellt sich während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, einer stufenweisen Wiedereingliederung oder im weiteren Verlauf heraus, dass eine (Wieder-)Eingliederung in den Berufsalltag nicht gelingt, wird bzw. sollte geprüft werden, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer beruflichen Rehabilitation für die dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben in Frage kommen. Das Spektrum an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist breit gefächert und reicht von der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfen zum Ausgleich von Funktions- und Teilhabestörungen über Kraftfahrzeughilfen bis hin zu mehrjährigen Umschulungen, um eine neue Tätigkeit oder Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen zu können.

Was ist ein Post-VAC-Syndrom?

Als Post-VAC-Syndrom wird ein Beschwerdebild zusammengefasst, dass im Zusammenhang mit einer Impfung gegen SARS-CoV-2 auftritt. Die Symptome ähneln dabei dem Krankheitsbild Post-COVID-Syndrom. Die Ursache für die Entstehung eines Post-VAC-Syndroms ist, genauso wie bei Long-COVID bzw. Post-COVID-Syndrom, noch ungeklärt.

Können bei Post-VAC-Syndrom Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden?

Bei einem Post-VAC-Syndrom kann ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation gestellt werden. Wurde das Post-VAC-Syndrom jedoch als Impfschaden anerkannt, ist die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig. In diesen Fällen ist nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Antrag auf Versorgung beim örtlichen Versorgungsamt zu stellen. Hierunter fällt auch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Wer ist Ansprechpartner, wenn bei Post-COVID-Syndrom die Ansteckung mit SARS-CoV-2 möglicherweise bei der Arbeit stattgefunden hat?

Für weitere Informationen im Hinblick auf Covid-19 und SARS-CoV-2-bedingte Folgeerkrankungen, bei denen die Ansteckung möglicherweise bei der Arbeit stattgefunden hat, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Wenn Sie nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie ihn bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.

Gibt es bei einem Post-COVID-Syndrom Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Das Vorliegen bestimmter medizinischer Diagnosen allein begründet keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend sind die Funktions- und Fähigkeitsstörungen, die durch die vorliegende Erkrankung verursacht werden und die Teilhabe am Erwerbsleben einschränken. Die funktionellen Einschränkungen, die von Versicherten z.B. im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. Covid-19 genannt werden, werden im Bereich der Deutschen Rentenversicherung von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geprüft und unter sozialmedizinischen Gesichtspunkten ausgewertet. Für eine Erwerbsminderungsrente ist, wie auch bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ein Antrag des Versicherten erforderlich.

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bei Post-COVID-Syndrom?

Im Zentrum der sozialmedizinischen Beurteilung des Versicherten steht die Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen die durch die Krankheit verursachten und festgestellten qualitativen und quantitativen Einschränkungen in Alltag und Berufsleben haben. Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Versicherte noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Hiervon hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Wer täglich sechs Stunden und mehr arbeiten kann, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Wie wird das Ausmaß von Funktionseinschränkungen bei Post-COVID-Syndrom festgestellt?

Die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben erfolgt unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen hinsichtlich Aktivität und Teilhabe des Versicherten sowie der Bewertung der vollständig erfolgten krankheitstypischen Diagnostik und Therapie. Bei psychischen oder neuropsychologischen Symptomen können verschiedene Testverfahren zur sozialmedizinischen Beurteilung hinzugezogen werden.

Im Rahmen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen verschiedene diagnostische und therapeutische Verfahren zur Verfügung, mit denen das interdisziplinäre therapeutische Team Funktionseinschränkungen im Verlauf aus unterschiedlichen, d. h. aus multiprofessionellen, Perspektiven erfassen und in ihren Wechselwirkungen untereinander beurteilen kann. Im Rahmen einer mehrwöchigen medizinischen Rehabilitation besteht die Möglichkeit, auf einer deutlich verbreiterten Befund- und Behandlungsbasis die abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung differenzierter und umfassender vornehmen zu können, als im Vergleich zu einer einmaligen ambulanten Begutachtung im ambulanten Setting. Es lassen sich anschließend Aussagen zur Behandlungs- und Erwerbsprognose – gestützt auf den dokumentierten Therapieverlauf und dem erzielten Behandlungsergebnis – ableiten.

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