Deutsche Rentenversicherung

Datenaustausch § 301 Absatz 4 SGB V - auf Basis der EDIFACT-Schnittstelle

Besonderheiten der DRV Bund

Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich. Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V erfolgt künftig über das neue Verfahren Reha 301 (XML).

Allgemeine Informationen

Bereits im Jahre 1992 wurde im Krankenversicherungsrecht die Vorschrift des § 301 SGB V eingeführt, die eine maschinenlesbare Form aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten vorschreibt, um in diesem Bereich die Kommunikation zwischen Leistungserbringer und Kostenträger wirtschaftlicher zu gestalten. Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass auch für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Abrechnung in dieser Form zu erfolgen hat.

Um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen und eine effizientere verwaltungsmäßige Abwicklung auch von Rehabilitationsleistungen zu ermöglichen, haben die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen, die praktische Umsetzung der Norm gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen.

Zu diesem Zweck verständigten sich die beteiligten Sozialleistungsträger sowie das Müttergenesungswerk auf ein einheitliches Verfahren der Datenübermittlung, das für Leistungsträger und Leistungserbringer gleichermaßen verbindlich und in der sogenannten „Datenübermittlungs - Rahmenvereinbarung" festgelegt ist. Aus dieser Rahmenvereinbarung und ihren sieben Anlagen ergeben sich nähere Einzelheiten, insbesondere über Form und Inhalt der Datensätze sowie die Zeitpunkte der Datenübermittlung.

Trotz der vorhandenen Gemeinsamkeiten, gibt es auf Grund der unterschiedlichen Ziele in Bezug auf die Rehabilitation der Kranken- und Rentenversicherung - Schwerpunkt in der Rentenversicherung ist die wesentliche Besserung beziehungsweise Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit - teilweise verschiedene Datenkataloge, die sich inhaltlich in den Dokumentationsunterlagen (Anlagen 1 bis 3) widerspiegeln.

Für den Datenaustausch per Datenfernübertragung mit der Deutschen Rentenversicherung wurden zwei Datenannahme- und Verteilstellen (DAV), in Berlin und in Karlsruhe, eingerichtet. Neben den allgemeinen Unterlagen zur Datenfernübertragung erhalten Sie hier auch weitere spezifische Detailinformationen zur Datenfernübertragung mit der DAV der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Detailinformationen zur Datenfernübertragung mit der DAV der Deutschen Rentenversicherung in Karlsruhe: Reha 301

Informationen zur neuen DFÜ nach §301 Absatz 4 SGB V erhalten Sie über den nachfolgenden Link: Reha 301 (XML)

Technische Anforderungen an medizinische Rehabilitationseinrichtungen

Anforderung der DRV-Bund als Kostenträger und/oder beauftragte Stelle

Zur Teilnahme an der DFÜ gemäß §301 SGB V mit der Deutschen Rentenversicherung Bund benötigen Sie

  • eine gültige Pflegevereinbarung/Belegungsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund,
  • SMTP-Anbindung zur Übertragung sowie
  • ein gültiges Verschlüsselungszertifikat eines Trustcenters zur Verschlüsselung der Daten.

Ein Verschlüsselungszertifikat ist bei einem der beiden Trustcenter ITSG oder DKTIG zu beantragen und wird von dort bereitgestellt:

  • ITSG: www.itsg.de
  • DKTIG: www.dktig.de

Anmeldung

Anmeldung zur DFUE nach § 301 Abs. 4 SGB V

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Allgemeine Unterlagen zum Datenaustausch nach § 301 SGB V

Allgemeines

Rahmenvereinbarung und Beitrittserklärung

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Technische Anlagen zu § 301 Absatz 4 Rahmenvereinbarung in der angegebenen Fassung

Anlage 1- Einführung in das Datenaustauschverfahren mit den Rehabilitationseinrichtungen

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Anlage 2a - Detailinformation zur EDIFACT - Nachricht „Bewilligung"

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Anlage 2b - Detailinformation zur EDIFACT - Nachricht „Administration"

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Anlage 2c - Detailinformation zur EDIFACT - Nachricht „Entlassungsbericht 2008"

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Anlage 2c - Detailinformationen zur EDIFACT - Nachricht „Entlassungsbericht 2015"

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Anlage 2d - Detailinformation zur EDIFACT - Nachricht „Rechnung/Zahlung"

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Anlage 3 - Schlüsselverzeichnis ab 1.1.2008

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Anlage 3 - Schlüsselverzeichnis ab 1.1.2015

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Anlage 5 - Technische Anlage

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(Diese Anlage beschreibt grundsätzliche Merkmale der Datenübertragung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern und gilt für alle Teilprojekte. Sie ist deshalb weiteren Änderungen unterworfen.)

Spezifische Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Datenaustauschverfahren mit den Rehabilitationseinrichtungen

Die nachfolgenden spezifischen Detailinformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund gelten nicht für Rehabilitanden/Versicherte mit dem 31. Geburtstag.

Spezifische Detailinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund zur EDIFACT - Nachricht „Bewilligung"

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Spezifische Detailinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund zur EDIFACT - Nachricht „Administration"

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Spezifische Detailinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund zur EDIFACT - Nachricht „Entlassungsbericht 2008"

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Spezifische Detailinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund zur EDIFACT - Nachricht „Entlassungsbericht 2015"

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Weitere Hinweise zum Datenaustausch nach §301 SGB V

Spezielle technische Einzelpunkte zur DfÜ nach §301 SGB V mit der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • Zunächst werden nur die Geschäftsvorfälle Bewilligung, Absage durch den Kostenträger, Aufnahme (nach Bewilligung), Unterbrechung, Anzeige einer Verlängerung, Entlassungsmeldung und Entlassungsbericht maschinell unterstützt.
  • Jeder durch ein IK (= Institutionszeichen) identifizierte DfÜ-Partner (auf der Ebene Empfänger-Nutzer beziehungsweise Absender-Eigner) benötigt ein eigenes Schlüsselpaar.
  • Die DfÜ mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ist per Datenübermittlung mittels SMTP möglich. Für die Übermittlung mittels SMTP gelten spezielle Bedingungen, die im Bedarfsfall bereitgestellt werden.
  • Die DFÜ mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt in der Regel direkt, das heißt ohne Zwischenschaltung eines zusätzlichen DfÜ-Providers oder eines anderen DV-Leistungserbringers.
  • Die unterstützten Zeichensätze und die dazugehörige Kennzeichnung im Auftragssatz entnehmen Sie bitte der Anlage 5 - technische Anlage - unter der Beschreibung des Auftragssatzes auf Seite 21.

E-Mail-Eingangsbestätigung

Seit dem 20.5.2010 bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund den beteiligten / teilnehmenden Klinken die Möglichkeit, eingehende Nachrichten via E-Mail zu bestätigen.

Informationen zum Aufbau und Inhalt der E-Mail-Eingangsbestätigung finden Sie in dem nachfolgenden Benutzerhandbuch

Benutzerhandbuch herunterladen

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Übersendung von Eingangsbestätigungen wünschen. Im gegebenen Fall benötigen wir eine gültige E-Mail-Adresse der Klinik an die der Versand erfolgen soll.

Ansprechpartner

Für Informationen zur Anmeldung, zum Verfahrensablauf und technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Für fachliche Rückfragen (z.B. fehlende Bescheiddaten und Fall bezogene Anfragen) wenden Sie sich bitte an:

DFÜ-Fachabteilung

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