Allgemeines
Bereits im Jahr 1992 wurde im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes vom Gesetzgeber festgelegt, dass neben den Krankenhäusern auch die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet sind, den Krankenkassen die erforderlichen Daten zur Abrechnung von Rehabilitationsleistungen maschinenlesbar zu übermitteln (§ 301 Abs. 4 SGB V).
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen zu diesem Zweck in einer für Leistungserbringer und Leistungsträger verbindlichen Datenübermittlungs-Rahmenvereinbarung die Form, den Inhalt sowie die Übermittlungskonventionen der zu übermittelnden Nachrichtendatensätze festgelegt. Federführender Spitzenverband ist der VdAK.
Das sogenannte 301-Verfahren soll dazu beitragen, dass die Abwicklung von Rehabilitationsleistungen effizienter für Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträger durchgeführt werden kann.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die Vorteile der maschinellen Übermittlung der Rehabilitationsdaten für die Vertragspartner liegen auf der Hand:
- Der maschinelle Datentausch ist ein weiterer Schritt in Richtung der papierlosen Verwaltung.
- Die Abwicklung der anfallenden Geschäftsvorfälle kann wesentlich schneller und mit einer deutlich geringeren Fehlerquote durchgeführt werden, was insbesondere auch im Interesse der Versicherten liegt.
- Durch die schnellere Abwicklung und die Übertragung von bereits vom Reha-Träger beziehungsweise der Rehabilitationseinrichtung erfassten Daten kann bei beiden Vertragspartnern die Verwaltung entlastet werden.
- Die niedrige Fehlerquote bedingt weniger Nacharbeiten bei der Datenerfassung.
- Die Kosten für Porto und Versand können zum größten Teil entfallen.
Grundsätze des Verfahrens
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
- Die Datenübermittlung zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem Rentenversicherungsträger erfolgt über eine sogenannte Datenannahme und Verteilerstelle (DAV).
- Aus Gründen der Flexibilität und Investitionssicherung hat man sich im § 301 Verfahren auf den EDIFACT-Standard (Electronic Data Interchange For Administration Commerce Transport) zur Darstellung der Daten geeinigt. Die von den Anwendungsprogrammen ausgegebenen sequentiellen Datenstrukturen werden dabei in ein weltweit genormtes Übertragungsformat gebracht. Beim Empfänger erfolgt dann die Konvertierung zurück in die sequentielle Struktur. Der Vorteil dieses Verfahrens ist darin zu sehen, dass jeder Anwender im Aufbau der sequentiellen Struktur, das heißt der Schnittstelle zum Anwendungsprogramm, unabhängig vom Austauschformat ist.
- Die Verschlüsselung der Daten erfolgt im PEM-Standard (Privacy Enhanced Mail).
- Als DFÜ-Protokoll ist der OSI-Standard X.400 zur Nachrichtenübermittlung vorgesehen.
Datenaustausch in der Rentenversicherung nach § 301 Abs. 4 SGB V
Quelle:Deutsche Rentenversicherung
In der Rentenversicherung gibt es 2 Datenannahme und Verteilerstellen (DAVs):
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und
- Deutsche Rentenversicherung Bund.
Für die Zertifizierung der Kliniken werden ITSG-Zertifikate unterstützt.
Teilnahme § 301
Was braucht eine Reha-Klinik, um am 301-Datenaustausch teilnehmen zu können?
Die Klinik benötigt für die Teilnahme am Datenaustausch eine maschinelle Klinikverwaltung, die den Datenaustausch nach § 301 SGB V unterstützt, das heißt
- Bereitstellen beziehungsweise Verarbeiten der Daten für die Reha-Geschäftsvorfälle Bewilligung, Aufnahmemeldung etc.
- Software, um EDIFACT-Dateien erzeugen beziehungsweise verarbeiten zu können
- eine PKCS#7-kompatible Verschlüsselungssoftware
- eine X.400 Mailbox für die Datenübermittlung, bzw. ein E-Mail Postfach
Wie läuft die Anmeldung für den Datenaustausch?
- Für die Anmeldung bitte die Checkliste ausfüllen. Diese enthält die für den Datenaustausch benötigten Angaben. Die Checkliste bitte über den betroffenen Versicherungsträger an die AKIT-DAV bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg senden.
- Für die Verschlüsselung wird ein Zertifikat benötigt, das Verfahren ist im nächsten Abschnitt beschrieben.
- Der Versicherungsträger setzt sich mit Ihnen in Verbindung und stimmt das Testverfahren ab.
- Bitte senden Sie der AKIT-DAV nur dann ein Anmeldeformular zu, wenn Sie die X400-Adresse haben und ein Verschlüsselungszertifikat (PEM) vorliegt.
Was muss die Reha-Klinik für die Verschlüsselung tun?
- Mit der Verschlüsselungssoftware einen Schlüssel erzeugen. Der Teilnehmername der Reha-Klinik enthält den Namen der Klinik, die IK-Nummer für den Datenaustausch, den Ansprechpartner für das Reha-Verfahren und den Namen der Zertifizierungsstelle. Zum Aufbau der Verbindung wird clientseitig das Leistungserbringerzertifikat der ITSG benötigt.
- Danach einen elektronischen Zertifizierungsantrag (CRQ-Datei) erstellen. Diesen per E-Mail an die gewünschte Zertifizierungsstelle schicken.
- Parallel dazu benötigt die Zertifizierungsstelle den unterschriebenen Ausdruck des Fingerprints. Dieser wird beim Erstellen der CRQ-Datei ausgegeben. Das Papier bitte an die Zertifizierungsstelle faxen.
- Die Zertifizierungsstelle erzeugt das Teilnehmerzertifikat (CRP-Datei). Die Datei wird per E-Mail versandt und in der Klinik in die Verschlüsselungsumgebung eingespielt.
Wie läuft das Testverfahren?
Bevor die Datenübermittlung nach § 301 SGB V in den Echteinsatz gehen kann, muss die Funktionsfähigkeit grundsätzlich über einen Verfahrenstest sichergestellt werden. Der beteiligte Versicherungsträger wird nach Absprache mit dem Testpartner Testfälle per DFÜ übermitteln und die Antwortdatensätze in Abstimmung mit dem Testpartner im eigenen System auf Verarbeitungsfähigkeit überprüfen. Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass der Test unter echten Bedingungen durchgeführt wird.
Nach erfolgter Überprüfung werden die verschiedenen Geschäftsvorfälle im Parallelverfahren (Papier+DFÜ) übermittelt, bis die Testphase erfolgreich beendet wird.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Dezernat 3.1.3
Jenny Kalkbrenner-Kolter
Telefon 06232 17- 2661
Telefax 06232 17-122661
E-Mail: jenny.kalkbrenner-kolter@drv-rlp.de
Verfahren „elektronische Zahlungsavise“
Allgemeines
Als Nachweis für die Zahlung der Sachkosten erhalten die Reha-Einrichtung eine Zusammenstellung der einzelnen Zahlvorgänge in Papierform (Zahlungsavise). Aufgrund zunehmender Nutzung maschinell unterstützender Verfahren wurde vermehrt der Wunsch der Reha-Einrichtungen an die DRV Baden-Württemberg herangetragen, die bisher in Papierform gelieferten Zahlungsavisen der Sachkostenabrechnung elektronisch zu erhalten, um diese im Kliniksystem direkt verarbeiten zu können.
Als weiterer Vorteil wird gesehen, dass damit die taggenaue Verbuchung der Geldeingänge möglich ist. Derzeit liegen die Geldeingänge zeitlich vordem Eingang Zahlungsavisen in Papierform.
Aus diesem Grund wurde bei der DRV Baden-Württemberg das Verfahren „elektronische Zahlungsavise“ für die Sachkostenzahlungen entwickelt.
Durch den Einsatz dieses Verfahrens soll die Übersendung der Zahlungsnachweise in Papierform entfallen.
Teilnahmevoraussetzungen
Was braucht eine Reha-Einrichtung, um am Datenaustausch „elAVISE“ teilnehmen zu können?
Das dafür entwickelte Verfahren der elektronischen AVISE nutzt das Verfahren des Klinikdatentausches nach § 301 SGB V, soweit es den Übertragungsweg und die Verschlüsselung betrifft. Daher ist für die Nutzung des elAVISE-Verfahrens seitens der Reha-Einrichtung die Teilnahme am Klinikdatentausch Voraussetzung.
Sofern Sie dies zum Anlass nehmen, die Datenanbindung nach § 301 SGB V mit der DRV Baden Württemberg zu realisieren, wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Cornelia Schirmacher (Telefon 0721 825-18136).
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die Zahlsätze werden als csv-Datei für jede Reha-Einrichtung aufbereitet.
- Diese Datei wird analog dem §301-Verfahren asymmetrisch verschlüsselt und per Internet über sedisvr@dav-drv-bw.de an die Postkorbadresse der Reha-Einrichtung versendet.
- Je nach Konfiguration erfolgt dann eine Weiterleitung an den x400-Postkorb der Reha-Einrichtung oder ein Direktversand. Der Datensatz wird über die Kommunikationssoftware der Firma com4cure zur Entschlüsselung abgeholt. Mit diesem Verfahren ist der abgesicherte Datenaustausch gewährleistet.
Wie läuft die Anmeldung für die elektronische Zahlungsavise?
- Für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular ausfüllen. Dieses enthält die für den Datenaustausch benötigten Angaben.
- Das Anmeldeformular senden Sie bitte an
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung Grundsatz und Steuerung, Frau Birgit Ritthaler, 70429 Stuttgart. - Das weitere Testverfahren wird dann mit Ihnen abgestimmt.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung Grundsatz und Steuerung
Frau Birgit Ritthaler
Telefon 0711 848-23424
Fax 0711 848-23098
birgit.ritthaler@drv-bw.de