Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Moldau

Vorteile bei der Rente

Am 1. März 2019 ist das zwischen Deutschland und der Republik Moldau geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft getreten. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder.

Wer in Deutschland und in der Republik Moldau gearbeitet hat, genießt durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in mehreren Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die deutschen Renten aber allein aus den nach deutschen Rechtsvorschriften anrechenbaren Zeiten.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber in die Republik Moldau entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen nicht mehr vom deutschen in das moldauische Rechtssystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus der Republik Moldau nach Deutschland.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK