Deutsche Rentenversicherung

"Jeder zweite Bescheid ist falsch" - dem ist nicht so!

Datum: 17.12.2019

Der in der Sendung RTL Extra geäußerte Vorwurf, jeder zweite Rentenbescheid sei falsch, ist nicht richtig. Die Zahlen zu den Widersprüchen belegen dies. Beispielsweise wurden im Jahre 2018 rund 1,64 Millionen Rentenbescheide erlassen und in rund 8,5 Prozent der Fälle (140.000 Mal) ein Widerspruch eingelegt. In etwa 1.000 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich. Rund 81.000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in etwa 35.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem der Widerspruch eingelegt worden war. Meistens sind Fehler in den Rentenberechnungen darauf zurückzuführen, dass bei der Bearbeitung Informationen fehlten, weil die oder der Versicherte zunächst nicht alle Nachweise oder Unterlagen eingereicht hat. Deshalb ist es wichtig, den Versicherungsverlauf auf Lücken zu überprüfen.

Lesen Sie hier den offenen Brief der Deutschen Rentenversicherung Bund an die RTL-Mediengruppe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den gestern Abend ausgestrahlten o. a. Beitrag protestieren wir nachdrücklich. In dem Bericht wurden an drei Beispielfällen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einseitig und tendenziös angebliche Behördenversäumnisse kritisiert.

Auf die Position der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde in dem Beitrag nicht eingegangen. Keine der von uns gegebenen Informationen zu den angesprochenen Fällen fand in dem Beitrag Erwähnung. Damit ist eine völlig einseitige Darstellung der Sachverhalte erfolgt. Dies widerspricht eindeutig journalistischen Grundsätzen.

Durch den Dreh in unserem Eingangsbereich, für den Sie keine Drehgenehmigung hatten, haben Sie den Eindruck erweckt, die Deutsche Rentenversicherung Bund sei zu diesem Thema zu keinem Gespräch bereit. Dies ist nicht zutreffend. Zum Zeitpunkt des Drehs lagen keine Einverständniserklärungen der Betroffenen vor. Ohne Einverständniserklärung der Betroffenen dürfen wir uns zu Einzelfällen nicht äußern, was wir der Redaktion mitgeteilt haben. Nach Vorliegen der Einverständniserklärungen der Betroffenen haben wir gegenüber dem Redaktionsleiter schriftlich O-Töne angeboten. Von diesem Angebot hat die Redaktion keinen Gebrauch gemacht.

Letztlich kam in dem Bericht neben den Betroffenen allein der gewerbliche Rentenberater zu Wort. Dieser hat mit falschen Aussagen („Ich glaube, mehr als jeder zweite Rentenbescheid ist falsch“) die Deutsche Rentenversicherung diskreditiert. Wir haben der Redaktion gegenüber deutlich gemacht, dass die Aussage falsch ist und darauf hingewiesen, in wie vielen Fällen Widersprüche gegen Entscheidungen der Rentenversicherung erfolgreich sind und in Abhilfeverfahren korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. von der Heide