Die "Richtlinien für ein engeres Zusammenarbeiten der Versicherungsanstalten und der Krankenkassen auf dem Gebiete des Heilverfahrens und der Krankheitsverhütung" waren die Vorläufer der heutigen Gemeinsamen Empfehlungen. Vor 100 Jahren, am 7. Januar 1920, wurden sie im Reichsversicherungsamt vereinbart.
Vereinbarungspartner waren damals der Verband deutscher Landesversicherungsanstalten, der kurz zuvor aus dem ständigen Ausschuss der deutschen Landesversicherungsanstalten hervorgegangen war, und die fünf "Kassenhauptverbände", also die beiden damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen (Hauptverband deutscher Ortskrankenkassen und Gesamtverband) sowie die Verbände der Betriebs-, Innungs- und Landkrankenkassen. Die historischen Richtlinien von damals können Sie sich auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) herunterladen.
Einheitliche und koordinierte Leistungserbringung – daran haben Menschen mit Beeinträchtigungen ein großes Interesse. Auch heute ist deshalb die Überwindung der Schnittstellen im gegliederten System der sozialen Sicherung in Deutschland eine Herausforderung. Die Gemeinsamen Empfehlungen der Rehabilitationsträger zielen darauf ab, die trägerübergreifende Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aktueller und relevanter Entwicklungen zu sichern.