Deutsche Rentenversicherung

Jahresmeldung zur Sozialversicherung

Datum: 13.02.2020

Berlin (dpa/tmn) - Zu Beginn jedes Jahres bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung. Bis zum 15. Februar muss der Arbeitgeber seine Angaben über den Beschäftigungszeitraum und das rentenversicherungspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres an die zuständige Krankenkasse weiterleiten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät Arbeitnehmern, die Jahresmeldung zu überprüfen: Stimmen Name und Anschrift sowie der Beschäftigungszeitraum und die Höhe des Entgelts?

Wichtig ist das, weil die Rente aufgrund dieser Entgelte berechnet wird und die Beschäftigungsdauer für die Wartezeit zählt. Wer dabei einen Fehler entdeckt, sollte sie sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Meldung korrigieren lassen. Sinnvoll kann es sein, die Kopie der Jahresmeldung aufzuheben. So können die Arbeitszeiten im Zweifelsfall nachgewiesen werden.