Seit Beginn der Corona-Krise wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für mehr als 12 Millionen Menschen Kurzarbeit beantragt. Auf den Rentenanspruch wirkt sich die Kurzarbeit nur in geringem Maße aus. Wenn Beschäftigte Kurzarbeitergeld beziehen, werden die Rentenversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt reduziert. Die Beiträge werden jedoch auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, das wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, vom Arbeitgeber aufgestockt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3.000 Euro brutto gehabt. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1.500 Euro brutto monatlich. Ein Jahr Kurzarbeit erhöht den späteren Rentenanspruch um aktuell 27,32 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe einen aktuellen Rentenanspruch von 30,35 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder hier im Internet.