Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Wirkung zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Zuvor wurde ein Austrittsabkommen geschlossen, das Personen vor dem Verlust ihrer Rechte schützt, die sie bis zum Ablauf der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 erworben haben. Darüber hinaus regelt das Austrittsabkommen auch den Vertrauensschutz für künftige Sachverhalte.
Das Austrittsabkommen gilt derzeit nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, also nicht für die weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und für die Schweiz.
In einem Fragen- und Antworten-Katalog haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst: