Rentnerinnen und Rentner, die bislang freiwillig krankenversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in die Pflichtversicherung wechseln. Um in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert zu sein, müssen diese in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert spielt dabei keine Rolle. Bei der Prüfung der Vorversicherungszeit werden für jedes Kind pauschal drei Jahre zusätzlich auf die vorhandenen Mitgliedszeiten angerechnet. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder.
Bei Neurentnerinnen und -rentnern prüft die Krankenkasse bei Rentenantragstellung automatisch diese Regelung. Bei Bestandsrentnern erfolgt die Prüfung nicht automatisch. Betroffene sollten sich gegebenenfalls bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse melden und um Überprüfung der Vorversicherungszeit bitten.
Von der Regelung profitieren nicht nur freiwillig krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, sondern vor allem auch bislang privat krankenversicherte Personen. Letztere sollten ihre letzte gesetzliche Krankenkasse um Überprüfung bitten.
Auskünfte gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Auch die ehrenamtlichen Versichertenberater helfen gerne weiter. Eine Liste der Beraterinnen und Berater gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de.