Deutsche Rentenversicherung

FAQ: Vergütungssystem

Wie machen sich die Änderungen beim Vergütungssystem bemerkbar? An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten rund um das Thema.

Gilt das neue Verfahren auch für die ambulante Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankung (ARS), für die stationäre Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen und für Adaptionseinrichtungen?

Ja, denn das neue Verfahren gilt für alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, darunter fällt auch die ARS, die ganztägige ambulante und die stationäre Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen sowie die Adaption. Nicht dazu zählt aber die Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen.

Gibt es für die Kliniken eine Tarifvertragsverpflichtung? Viele Kliniken haben keine Tarifbindung.

Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Tarifvertrags besteht nicht. Für eine Berücksichtigung in der einrichtungsspezifischen Komponente wird die Zahlung von tariflich vereinbarten Vergütungen bzw. entsprechenden Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vorausgesetzt. Das heißt, Reha-Einrichtungen, die keine tariflich vereinbarten Vergütungen oder Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zahlen, können diesen Aspekt nicht für die einrichtungsspezifische Komponente geltend machen.

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