Deutsche Rentenversicherung

Ausgleich von späteren Rentenminderungen

Datum: 03.03.2020

Die Zahl der Versicherten, die freiwillige Beiträge zum Ausgleich von späteren Rentenminderungen zahlen, ist im Jahr 2018 spürbar gestiegen. Haben 2017 bereits 11.620 Versicherte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist ihre Zahl 2018 auf 17.086 angestiegen, was einem Plus von 47 Prozent entspricht.

Sichtbar wird diese Entwicklung auch am Anstieg der Einnahmen durch Beiträge, die in diesem Zusammenhang an die Renten gezahlt werden. Hat es hier bei der Deutschen Rentenversicherung 2017 noch Einnahmen in Höhe von 207 Millionen Euro gegeben, so sind die hierfür gezahlten Beiträge in 2018 auf 291 Millionen Euro gestiegen.

Der Anstieg der gezahlten Beiträge wirkt sich nicht nur positiv auf die Finanzen der Rentenversicherung aus, er ist auch ein Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in die Sicherheit der gesetzlichen Rente.

Zum 1. Juli 2017 war mit dem Flexirentengesetz die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragsleistungen Rentenminderungen auszugleichen, vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden. Voraussetzung für die Zahlung der Beiträge ist, dass Versicherte der Rentenversicherung gegenüber eine Erklärung abgeben, voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu wollen. Pro Monat, den die Altersrente früher beginnen soll, werden 0,3 Prozent Abschläge berechnet. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente müssen bis zum beabsichtigten Rentenbeginn erfüllt werden können.

Die Höhe des Betrages zum Ausgleich von Rentenabschlägen kann einer „besonderen Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden. Sie wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt und enthält

  • die voraussichtliche Höhe der Altersrente, abgestellt auf den beabsichtigten, vorzeitigen Rentenbeginn
  • die Höhe der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente
  • den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden kann.

Wer seine Rente zum Beispiel ein Jahr früher in Anspruch nehmen möchte, muss 3,6 Prozent Abschläge in Kauf nehmen. Bei einer monatlichen Rentenhöhe von 1.000 Euro betragen diese 3,6 Prozent Abschläge 36 Euro. Um diesen Abschlag auszugleichen, müssen zurzeit rund 8.500 Euro eingezahlt werden. Soll die Rente sogar drei Jahre früher beginnen, werden 10,8 Prozent Abschläge abgezogen. Für diese 108 Euro müssen als Ausgleich bereits rund 27.600 Euro Beiträge eingezahlt werden. Beträgt die monatliche Rente 1.400 Euro werden für den Ausgleich von 10,8 Prozent Abschläge rund 38.700 Euro zu zahlen sein.

Die Zahlung der Beiträge erfolgt freiwillig. Nach Erteilung der Auskunft über die Höhe des maximal zahlbaren Beitrags zum Ausgleich der Rentenminderung entscheiden die Versicherten selbst, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie entsprechende Beiträge zahlen. Von der Möglichkeit der Ausgleichszahlung kann in vollem Umfang oder aber auch nur teilweise Gebrauch gemacht werden. Bei Zahlung eines Teilbetrages wird die voraussichtliche Rentenminderung entsprechend nur zum Teil ausgeglichen. Eine regelmäßige Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Zwei Zahlungen pro Jahr sind jedoch zulässig. Eine Aufteilung der Zahlung auf mehrere Kalenderjahre kann auch aus steuerlichen Gründen attraktiv sein, da die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer Obergrenze von der Steuer abgesetzt werden können. Wird die Altersrente nicht wie beabsichtigt vorzeitig mit Abschlägen oder aber mit geringeren Abschlägen bezogen, erhöhen die Beiträge, die zum Ausgleich von Rentenanschlägen gezahlt wurden, die monatliche Rente. Eine Erstattung der Beiträge erfolgt nicht.

Wer wissen möchte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen möglich ist, sollte sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen. Dies ist vor Ort in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung möglich. Auch die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater helfen wohnortnah weiter. Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK