Zeiten der Kindererziehung wirken sich auf die spätere Rente aus. Eltern bekommen für die Erziehung ihrer Kinder bis zu drei Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind gutgeschrieben. In die Berechnung der späteren Rente fließt außerdem die Zeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes mit ein.
Diese Berücksichtigungszeiten wirken sich positiv auf den Rentenanspruch aus. Mit den Kindererziehungszeiten können Eltern auch Lücken in ihrer Versicherungsbiografie schließen. Darüber hinaus wird eine zeitgleiche versicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen der Rentenberechnung besser bewertet.
Diese Anrechnung lohnt sich: Die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann bei geringem Verdienst, zum Beispiel wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden. Der Verdienst wird höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt. Das Durchschnittsentgelt beträgt 2020 rund 40 551 Euro. Diese Aufwertung gibt es für Zeiten ab 1992.
Davon profitieren Versicherte, die zu Beginn ihrer Rente mindestens 25 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Außerdem muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben.