Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze. Diese liegt bei einem monatlichen Höchstbetrag von 7.100 Euro in den alten Bundesländern und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.
Um die soziale Absicherung stabil zu halten, werden die Rechengrößen vom Bundeskabinett jährlich an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Weitere Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung gibt es auch am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 1000 4800.