Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Kenntnisstand über ihre individuellen Altersvorsorge-Ansprüche zu ermöglichen.
Das Portal soll dabei helfen, die zukünftige individuelle Situation im Rentenalter einschätzen zu können und möglichen Handlungsbedarf für den angestrebten Lebensstandard frühzeitig zu erkennen.
Nutzende werden über das Portal ihre erworbenen (d.h. gesetzlichen, betrieblichen und privaten) Altersvorsorgeansprüche digital anfragen, abrufen und für eine unabhängige Beratung exportieren können.
Die Digitale Rentenübersicht stellt kein Beratungsangebot dar, sondern ein ergänzendes Informationsangebot zur Altersvorsorge.
Es können keine Ansprüche gegenüber Anbietern von Altersvorsorgeprodukten oder der Zentralen Stelle für die Rentenübersicht aus den Darstellungen abgeleitet werden.
Mit dem Rentenübersichtsgesetz vom 17. Februar 2021 (BGBl. I S. 154) wurde beschlossen, dass die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Portal für die Digitale Rentenübersicht unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund anbieten und entwickeln wird.
Für die Entwicklung und die erste Betriebsphase, also in den Jahren 2021 bis 2023, entstehen Kosten in Höhe von rund 20 Millionen Euro. Für den technischen Betrieb und die damit verbundenen Prozesse wird, nach gegenwärtigem Planungsstand, mit Kosten von 4,5 Millionen Euro jährlich gerechnet. Die Kosten werden vom Bund getragen.
Die Digitale Rentenübersicht startet Ende 2022 stufenweise in die 1. Betriebsphase. Diese Pilotierung des Projekts mit freiwilligen Teilnehmenden und Vorsorgeeinrichtungen dient der Evaluation und ist Teil des zugrundliegenden Gesetzes. Ab Sommer 2023 können Bürgerinnen und Bürger auf das Portal zugreifen. Ende 2023 startet der Regelbetrieb.
Alle Bürgerinnen und Bürger können die Digitale Rentenübersicht nutzen. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich.
Die Digitale Rentenübersicht befindet sich gegenwärtig im Aufbau. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher werden gegenwärtig noch nicht alle Formen der Altersvorsorge erfasst.
Dies betrifft in der ersten Säule (öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme) bspw. die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke. Dort erworbene Ansprüche werden gegenwärtig noch nicht in der Digitalen Rentenübersicht dargestellt. Sofern Sie in der 2. Säule (betriebliche Altersversorgung) oder der 3. Säule (Private Vorsorge) Ansprüche erworben haben, können Sie momentan ebenfalls noch nicht von einer vollständigen Erfassung ausgehen. Es ist aber damit zu rechnen, dass nach und nach auch die bisher fehlenden Teile Ihrer Altersvorsorge in der Digitalen Rentenübersicht abgebildet werden. Genaue zeitliche Festlegungen gibt es dazu bisher nicht.